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Politik

Greift die EU-Kommission gegen Polen durch?

20. Dezember 2017

Seit zwei Jahren sieht die EU-Kommission in Polen wegen harscher Justizreformen den Rechtsstaat in Gefahr. Nun will sie entscheiden, ob sie ein Strafverfahren nach Artikel 7 einleitet. Selbst Warschau rechnet damit.

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Polen EU Flaggen
Bild: picture-alliance/Pacific Press/B. Zawrzel

Anfang 2016 erhob die EU-Kommission Bedenken wegen möglicher Rechtsstaatsverstöße in Polen und leitete erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, als Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitt. Seitdem haben sich die Fronten verhärtet. Die Brüsseler Behörde sieht in einer Reihe von Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS auch eine Gefahr für die Grundwerte der Europäischen Union. Nachdem Mahnungen an Warschau und Gespräche nicht zum Erfolg geführt haben, steht die Behörde nun vor der Entscheidung, ob sie zu ihrer schärfsten Waffe greift und ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eröffnet. Dieses gilt als härteste Maßregelung gegen Mitgliedstaaten und wurde noch nie angewendet.

Die polnische Regierungspartei PiS hatte in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das Oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen. Nur die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda fehlte zuletzt noch. Rechtsexperten kritisieren, nach dem Inkraftsetzen der Reformen gewinne die PiS zu viel Einfluss auf Richter und Gerichte.

Warschau bleibt stur

Die EU-Kommission warnt seit Monaten, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung in Polen ausgehöhlt werden könnten. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger hatte vorige Woche gesagt, vieles spreche dafür, dass Artikel 7 erstmals angewendet werde. Auch die polnische Regierung erwartet ein solches Verfahren. An ihren Justizreformen hält sie dennoch fest. Diese seien dringend notwendig, hatte der neue Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Montag gesagt. Polen sei kein Bittsteller, der in Brüssel fragen müsse, ob er seine Justiz reformieren dürfe. Morawiecki sagte, er hoffe, Warschau und Brüssel würden auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene der Zusammenarbeit finden. Im Januar werde er mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Gesetze sprechen.

Am Dienstagabend signalisierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker immerhin Gesprächsbereitschaft. Es komme darauf an deutlich zu machen, "dass wir uns mit Polen nicht im Krieg befinden", sagte Juncker in Brüssel. "Wir befinden uns in einem schwierigen Prozess, von dem ich mir wünsche, dass er sich am Ende des Tages als Annäherungsprozess herausgestellt haben wird." Der Kommissionspräsident versicherte, am Mittwoch würden "nicht alle Brücken zu Polen abgebrochen".

Unmut auch im Parlament

Selbst wenn die Brüsseler Behörde den drastischen Schritt noch einmal aufschieben sollte, droht Ungemach aus dem Europaparlament. Auch dort laufen Vorbereitungen für das Verfahren. Denn viele Parlamentarier sehen die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung in Polen in Gefahr.

Mit Artikel 7 des EU-Vertrags soll sichergestellt werden, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten an Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Er sieht bei schweren Verstößen als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst offiziell festgestellt wird, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Dafür wäre im Rat der Mitgliedstaaten eine Vier-Fünftel-Mehrheit erforderlich - das heißt 22 Länder müssten zustimmen.

In einem zweiten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Dass es soweit kommt, ist unwahrscheinlich: Die ungarische Regierung hat bereits klargemacht, dass sie diesen mit ihrem Veto verhindern würde.

kle/stu (dpa, afp)