Gestohlener Kandinsky unterm Hammer?
2. Dezember 2022Knapp 310.000 Euro hat das kleine, unbetitelte Aquarell von Wassily Kandinsky von 1928 erzielt, das am 01.12.2022 im Berliner Auktionshaus Villa Grisebach als "Los 31" unter den Hammer kam. Das ist weit weniger, als das am selben Abend versteigerte "Selbstbildnis gelb-rosa" von Max Beckmann, das für 20 Millionen Euro den Besitzer wechselte - und dennoch sorgt der Kandinsky für Aufsehen.
Denn noch während der Auktion fuhr die Polizei vor dem Auktionshaus vor und verlangte, den Geschäftsführer zu sprechen. Die polnische Botschaft in Berlin behauptete nämlich, das Kunstwerk, das Kandinsky einst dem Kunstsammler Otto Ralfs gewidmet hatte, sei 1984 aus dem Warschauer Nationalmuseum gestohlen worden. Der polnische Kulturminister Piotr Glinski warf Grisebach vor, "sich wie ein Hehler verhalten zu haben".
Unmittelbar wird also kein Geld für den Kandinsky fließen: Denn, wie das seit fast 30 Jahren tätige Auktionshaus in einer Stellungnahme bekanntgab, folgt nun erst mal eine gerichtliche Klärung: Sie soll ergeben, ob der Bieter, der bei der Auktion den Zuschlag erhielt, auch tatsächlich der neue rechtmäßiger Besitzer des Bildes ist. Bis dahin sei "die weitere Abwicklung dieses Vorgangs durch Grisebach ausgesetzt", so das Auktionshaus.
Überprüfung von Auktionsgegenständen
Schon am Nachmittag vor der Auktion hatte Grisebach von dem möglichen Diebstahl gehört. Der polnische Konsul in Berlin, Marcin Król, hatte das Auktionhaus kontaktiert und dann einen Tweet abgesetzt. Grisebach habe "sofort" eine "rechtliche Prüfung" veranlasst, ließ das Auktionshaus in einer Pressemitteilung wissen. Und weiter: "Diese führte zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Versteigerung bestanden." Die Auktion fand daraufhin wie geplant statt.
Doch schon vor dieser kurzfristigen rechtlichen Klärung, so schildert es Grisebach, sei man der Verpflichtung nachgekommen, das Aquarell sorgfältig zu prüfen. Einlieferungen - so heißen zu versteigernde Werke oder Gegenstände - müssen vor einer Auktion begutachtet werden. Dabei geht es um die Fragen der Echtheit und der Provenienz, also der Herkunftsgeschichte. Pascal Decker, Rechtsanwalt für Kunstrecht in Berlin, empfiehlt im Gespräch mit der DW, dass "dazu die einschlägigen Suchportale wie Art Loss Register und Interpol zu Rate gezogen werden."
Dem Tweet des polnischen Konsuls zufolge soll das Kunstwerk in der entsprechenden Datenbank von Interpol, der "Stolen Works of Art Database", gelistet worden sein. Die Anfrage der DW, ob es dort einen Sucheintrag für das Kandinsky-Werk gibt, blieb bisher unbeantwortet. Decker geht aber davon aus, dass Grisebach die Datenbank sehr wohl konsultiert hat.
Lücken in der Provenienz des Aquarells?
Bereits vor einer Versteigerung sind die ermittelten Daten - bei Grisebach zählt das Expertenteam aus Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern und Provenienzforscherinnen und Provenienzforschern 40 Personen - in einem vom Auktionshaus heute häufig online zugänglichen Katalog ersichtlich. Im Eintrag zum Kandinsky-Werk steht unter "Provenienz", dass es zwischen 1928 und 1940 dem damit beschenkten Ralfs gehört haben soll, zwischen 1965 und 1983 dem "Muzeum Narodowe w Warszawie". Noch in Zeiten des Eisernen Vorhangs landete es in einer Privatsammlung in den USA und später dann bei der Kunstmäzenin Maren Otto aus Hamburg, die es 1988 bei der Galerie Thomas in München erwarb.
Nicht hervor geht aus diesen Angaben, wo es sich in der Zeit zwischen 1940 und 1965 befunden hat und wie es das Warschauer Museum dann in den 80er-Jahren verlassen hat. Die Stellungnahme der Villa Grisebach führt zudem noch eine öffentliche Auktion bei Sotheby's in London auf, bei der der Kandinsky Anfang der 80er-Jahre versteigert worden sein soll.
Wem gehört das Bild?
Ob bei der Auktion am 1. Dezember 2022 vom Meistbietenden nun "wirksam Eigentum erworben wurde", hängt laut Rechtsanwalt Decker "davon ab, ob die Einlieferin des Kunstwerks gutgläubig war." Die Einlieferin ist die Kunstsammlerin Maren Otto, die mehrere Werke verschiedener Künstler aus ihrem Besitz durch Grisebach versteigern ließ. Ihre Gutgläubigkeit bezieht Decker auf den Erwerb des Kandinsky-Aquarells im "seriösen Kunsthandel in München". Im deutschen Recht ist es möglich, dass es in der Folge "durch sogenannte Ersitzung zu ihrem eigenen Eigentum" wurde. Im Klartext heißt das, dass auch ein gestohlenes Werk nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne dem neuen Eigentümer gehört und der ursprüngliche Besitzer alle Rechte verliert - natürlich nur, wenn die unlauteren Machenschaften nicht bekannt waren.
Sollte das kleine Aquarell also tatsächlich in den 80er-Jahren aus einem Museum gestohlen worden sein, kommt es nun darauf an, ob das Gericht die Einschätzung Deckers teilt, dass sich die Einlieferin das Werk "ersessen" hat. Falls ja, ist derjenige, der gestern fast 310.000 Euro dafür geboten hat, der neue Besitzer. Falls nein, hat das bestohlene Museum auch nach der Auktion noch einen Anspruch auf Herausgabe.