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Gesetzespaket stärkt Verbraucherschutz

13. Juni 2014

Beim Kauf im Internet und außerhalb von Ladenräumen sollen Verbraucher künftig besser vor versteckten Kosten geschützt sein. In Deutschland trat jetzt ein Gesetzespaket in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

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Symbolbild Online-Handel (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Einkäufe erledigen die meisten Menschen längst nicht mehr nur im Geschäft - nun sollen neue Regeln für einen besseren Verbraucherschutz sorgen. Es geht es um Vorschriften vor allem für zwei Bereiche: Zum einen um den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von Läden, auch bekannt als "Haustürgeschäfte". Zum anderen um Angebote im "Fernabsatz", also Bestellungen per Internet, Telefon und Katalog.

"Verbraucher müssen in Zukunft vor Vertragsschluss besser informiert werden", betont Bundesverbraucherminister Heiko Maas - das betrifft etwa den Gesamtpreis, die genaue Leistung und Widerrufsmöglichkeiten. Maas' Staatssekretär Ulrich Kelber erläuert: "Für alles, was Sie auf einer Kaffeefahrt kaufen, gilt das volle 14-tägige Widerrufsrecht, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden." Werde ein Kunde falsch oder gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert, ende das Widerrufsrecht erst ein Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware oder nach Vertragsabschluss über eine Dienstleistung. Genauso sei es beispielsweise, wenn der selbst bestellte Vertreter nach Hause komme.

Keine "Fantasiepreise"

Ulrich Kelber (Foto: dpa)
Zufrieden mit dem neuen Gesetzespaket: Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD)Bild: picture-alliance/ZB

Die EU-Richtlinie bringe "noch eine Reihe anderer Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher", so Kelber. So dürften Verkäufer für bestimmte Zahlungsmittel nur noch Zusatzkosten verlangen, wenn sie außerdem wenigstens eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten. Zudem dürften bei Kreditkartenzahlung dem Kunden nur Gebühren in Rechnung gestellt werden, die das Kreditkartenunternehmen auch tatsächlich vom Händler verlange. "Fantasiepreise dürfen sie nicht mehr draufschlagen." Auch bei Service-Hotlines für Infos zu abgeschlossenen Verträgen sollen anrufende Kunden nur so viel zahlen müssen, wie die eigentliche Telefonverbindung kostet.

"Ein ausdrückliches Verbot" gilt nach Angaben Kelbers in Zukunft für die Voreinstellung von Zusatzleistungen im Online-Handel. "Egal, ob Reiserücktrittkostenversicherung, Ratenausfallversicherung oder das Umbuchen der Koffer - der Kunde muss jede Zusatzleistung selber auswählen."

Vorsicht bei Rücksendungen

Verbraucherschützer beklagen aber auch Verschlechterungen: Gefällt die Ware nicht, hat künftig grundsätzlich der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen, was bisher nur bei einem Warenwert bis 40 Euro zulässig war - dies sei ein Rückschritt, moniert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Den Widerruf eines Kaufvertrags müssen Verbraucher zudem künftig ausdrücklich erklären, das bloße Zurückschicken einer Ware reicht nicht mehr. Allerdings: Viele Online-Anbieter haben schon jetzt Retourenzettel zum Ankreuzen. Und wegen des harten Wettbewerbs dürften die meisten Händler - aus Kulanz - auch künftig das Porto für Rücksendungen übernehmen.

wa/kle (dpa, afp)