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Gesetz über Staatsbürgerschaft Serbiens ermöglicht doppelte Staatsangehörigkeit

20. Dezember 2004
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Belgrad, 16.12.2004, RADIO SERBIEN UND MONTENEGRO, deutsch

Das Gesetz über die Staatsbürgerschaft Serbiens, das diese Woche verabschiedet wurde, wird das Verfahren für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft beschleunigen, die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglichen, und ab März nächsten Jahres werden die Diaspora, die Flüchtlinge und Ausländer die Staatsbürgerschaft Serbiens leichter bekommen können.

Die Staatsangehörigkeit wird aufgrund der Herkunft, der Geburt in Serbien, der Aufnahme und nach internationalen Verträgen verliehen. Die Flüchtlinge aus Kroatien, die mindestens 9 Jahre in Serbien weilen, werden die Staatsbürgerschaft bekommen, falls sie in den nächsten drei Jahren dem Innenministerium einen Antrag stellen. Die Voraussetzung ist, dass sie volljährig und arbeitsfähig sind, und dass sie eine schriftliche Erklärung, dass sie Serbien als ihren Staat ansehen, einreichen.

Die Frage der Staatsangehörigkeit für Kinder, die im Ausland geboren sind und deren Elternteil ein Staatsbürger Serbiens und der andere Ausländer ist, ist besonders geregelt. Falls der Staatsbürger Serbiens sein Kind der diplomatisch-konsularischen Abteilung vor seinem 18. Lebensjahr anmeldet, bekommt das Kind die Staatsangehörigkeit Serbiens. Auf die selbe Weise bekommt ein im Ausland adoptiertes Kind die Staatsangehörigkeit.

Dem Gesetzesentwurf nach können Ausländer, die angemeldet sind, dass sie mindestens drei Jahre in Serbien leben, einen Antrag auf Verleihung der Staatsangehörigkeit stellen. Die Staatsbürgerschaft wird denjenigen, die in einer Ehe mit einer Staatsbürgerin oder Staatsbürger Serbiens sind, leichter erteilt, während Kinder von Ausländern, die in Serbien geboren sind, die Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsort bekommen. Das Gesetz ermöglicht den Besitz einer doppelten Staatsangehörigkeit.

Die Möglichkeit, dass Ausgewanderte und ihre Nachkommen die Staatsangehörigkeit Serbiens bekommen, wird auch einfacher gemacht. Sie können unter den gleichen Bedingungen, wie die Flüchtlinge, angenommen werden, d.h. falls sie 18 Jahre alt, arbeitsfähig sind, und falls sie eine schriftliche Erklärung, dass sie Serbien als ihren Staat anerkennen, einreichen. Der Ehepartner des Ausgewanderten hat die gleichen Rechte.

Man schätzt, dass 3 oder 4 Millionen Serben im Ausland leben, und den Erwartungen des Ministeriums für die Diaspora nach werden einige Hunderttausende, vielleicht auch eine Million die serbische Staatsangehörigkeit beantragen.

Die schriftlichen Erklärungen, dass sie Serbien als ihren Staat annehmen, werden die Interessenten zusammen mit dem Antrag auf die Einbürgerung dem Innenministerium oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung Serbien und Montenegros übergeben können. Das Verfahren der Einbürgerung sollte nicht länger als zwei Monate dauern.

Dem neuen Gesetz nach ist der Staatsbürger Serbiens auch gleichzeitig Staatsbürger Serbien und Montenegros. Die Rechte und Pflichten sind für die Staatsbürger beider Staatenbundmitgliedsländer gleich. (fp)