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Lösung eines jahrelangen Streits

Khrystyna Nikolaychuk5. Februar 2009

Der Haager Gerichtshof hat den Streit zwischen Kiew und Bukarest um die Schlangeninsel und dort vermutete Gas- und Ölvorkommen beendet. Beide Seiten können zufrieden sein, so der Völkerrechtler Daniel Khan.

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Status der Schlangeninsel geklärt

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat im Streit zwischen Kiew und Bukarest um die Schlangeninsel im Schwarzen Meer und die im Schelf vermuteten Gas- und Ölvorkommen die Seegrenze zwischen der Ukraine und Rumänien neu gezogen. Die Richter legten für die wirtschaftliche Nutzung einen Umkreis von 12 Seemeilen um die Insel fest. Sowohl Bukarest als auch Kiew werten das Urteil als Erfolg: Die Ukraine, weil ihr damit die Schlangeninsel offiziell zugesprochen wurde; und Rumänien, weil es damit das Recht bekommt, eventuelle Gas- und Ölvorkommen im Kontinentalplateau ebenfalls zu nutzen.

Daniel Khan, Professor für Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr in München, sagte im Gespräch mit der Deutschen Welle, das Haager Urteil sei in der Tat für Kiew und Bukarest ein Erfolg: "Beide Seiten haben hier gewonnen, indem sie diese Angelegenheit, die lange Jahre sehr viele Irritationen im beiderseitigen Verhältnis ausgelöst hatte, nun friedlich beigelegt haben. Wir haben es hier mit zwei Siegern zu tun."

Nachvollziehbare Aufteilung

Der Gerichtshof habe, so Khan, das Gebiet sehr fair und präzise nach den Vorgaben der Seerechtskonvention aufgeteilt. Keine der Seiten habe das Maximum erreicht, dennoch könnten beide zufrieden sein. Kahn erläuterte, dass eine Grenzziehung im Meer bei benachbarten oder gegenüberliegenden Staaten normalerweise entsprechend der Küstenlänge oder Küstenformation vorgenommen werde.

"Wenn man sich die Küstenlänge anschaut, dann ist das Verhältnis zwischen der rumänischen Seite und der ukrainischen etwa 1 zu 2,8. Von der hier verteilten Fläche hat Rumänien einen Teil bekommen und die Ukraine 2,1 Teile", erläuterte Khan. Dies bedeute, dass Rumänien tatsächlich ein wenig mehr bekommen habe, was aber nur auf die Küstenformation zurückzuführen sei. "Man kann aber nicht sagen, dass Rumänien hier 80 Prozent des Anteils bekommen hat, wie rumänische Medien berichtet haben. Das ist eine große Übertreibung", betonte der Völkerrechtler.

Tatsächliche Öl- und Gasvorkommen unklar

In Schelf des Schwarzen Meeres werden Öl- und Gasvorkommen vermutet. "Man weiß aber nicht, wie wertvoll die Gebiete sind, die jeder Staat nun erhalten hat", sagte Khan und fügte hinzu: "Wir haben beispielsweise Deutschland, dem vom Internationalen Gerichtshof große Teile in der Nordsee zugeteilt wurden, in der Hoffnung, dass es dort Gas- und Ölvorkommen gibt. Tatsächlich gibt es dort gar keine." Entscheidend für den wirtschaftlichen Wert werde demnach sein, was tatsächlich in den einzelnen Meeresteilen gefunden werde, so der Professor.

Rumänien hatte die 17 Hektar große Schlangeninsel 1947 der damaligen Sowjetunion geschenkt. Moskau nutzte das Eiland als Radarstation mit Reichweite bis ins Mittelmeer. Nach dem Zerfall der Sowjetunion fiel die Insel an die Ukraine. Seitdem stritten Bukarest und Kiew um sie. Viele Rumänen hatten die Rückgabe der praktisch unbewohnten Insel gewünscht.