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Gericht weist Dracula ab

26. Oktober 2001
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Ottomar Vlad Dracula Prinz Kretzulesco ist vor dem Oberlandesgericht München mit seiner Klage gegen eine Schnapsfabrik abgeblitzt. Der angebliche Nachfahr des berühmten Vampirs Graf Dracula hatte die Herausgabe der Internet-Adresse www.dracula.de sowie Schadenersatz für den Missbrauch seines Namens verlangt. Der Spirituosenhersteller in Essen vertreibt seit 1986 einen Ingwerlikör Marke 'Dracula'. Die Richter stellten in ihrem Urteil aber fest, dass sich die Likörwerbung auf die historische Romanfigur beziehe und nicht auf den Prinzen. Eine 'Zuordnungs-Verwirrung' könne als ausgeschlossen gelten.
(Aktenzeichen: OLG München 29 U 4121 /01)