Harte Strafe wegen Gewalt beim G20-Gipfel
28. August 2017Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und neun Monate Haft plädiert. Die Verteidigung forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Die rund 40 Zuschauer bei der Verhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht reagierten geschockt auf das Urteil. Eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren kann laut Gesetz nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Richter beruft sich auf Strafverschärfungen
Zur Begründung des Strafmaßes verwies der Richter unter anderem auf die kurz vor dem G20-Gipfel in Kraft getretenen Strafverschärfungen für tätliche Angriffe auf Polizisten. Er habe den Willen des Gesetzgebers bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Der Niederländer war des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstands schuldig gesprochen worden. Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen.
Schwere Zusammenstöße mit der Polizei
Rund um das Treffen der Staats- und Regierungschef der 20 großen Industrie- und Schwellenländer am 7. und 8. Juli hatte es trotz des Einsatzes von mehr als 21.000 Polizisten in Hamburg schwere Krawalle gegeben. Randalierer zündeten Autos an und beschädigten Läden. Immer wieder kam es dabei auch zu teilweise heftigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den Einsatzkräften.
Bereits am Dienstag beginnt der nächste Prozess: Ein 24-jähriger Pole muss sich verantworten, weil er auf dem Weg zu einer Demonstration unter anderem mit Feuerwerkskörpern und einem verbotenen Reizgassprühgerät aufgegriffen worden war.
uh/cw (dpa, afp)