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PolitikEuropa

Flüchtlinge scheitern mit Klage gegen Frontex

6. September 2023

Eine syrische Familie will Asyl in Griechenland beantragen, wird aber stattdessen in die Türkei gebracht. Das Gericht der EU hat nun eine Klage gegen die Grenzschutzagentur Frontex zurückgewiesen.

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Frontex-Beamte in Mazedonien
Frontex ist für den Schutz der Außengrenzen des Schengen-Raums zuständigBild: Innenministerium Nord-Mazedonien

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex steht immer wieder wegen angeblicher Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen - sogenannter Pushbacks - in der Kritik. Denn diese sind nach internationalem Recht illegal. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in einem Fall ein Urteil gesprochen. Mehrere syrische Flüchtlinge sind mit einer Schadensersatzklage gescheitert. Frontex sei nicht dafür zuständig, Anträge auf internationalen Schutz oder Rückkehrentscheidungen zu prüfen, erklärte das Gericht in Luxemburg.

Die sechs Geflüchteten waren 2016 auf der griechischen Insel Milos angekommen. Von dort wurden sie auf die Insel Leros gebracht, wo sie erfolglos darum baten, Asylanträge stellen zu dürfen. Stattdessen wurden sie von Frontex und den griechischen Behörden in die Türkei gebracht. Eine Beschwerde bei Frontex gegen die Rückführung blieb damals ohne Erfolg. Die Flüchtlinge klagten darum beim EU-Gericht auf den Ersatz von etwa 136.000 Euro Schaden, weil die Grenzschutzagentur sich rechtswidrig verhalten habe. Aufgrund der Situation in Syrien hätte ihnen internationaler Schutz zugestanden, die Möglichkeit, diesen zu beantragen, sei ihnen durch die Abschiebung genommen worden.

Kein Schadensersatz 

Das Gericht urteilte aber, die Grenzschutzagentur unterstütze die Mitgliedstaaten lediglich. Diese seien wiederum dafür zuständig, Asylanträge zu prüfen. Damit sei unabhängig vom Vorgehen von Frontex unklar gewesen, ob die Geflüchteten Schutz in der EU erhalten hätten. Weder die beklagten finanziellen Schäden noch die Angstzustände, die die Geflüchteten erlitten hätten, seien damit direkt auf das Vorgehen von Frontex zurückzuführen. Einen Zusammenhang hätten die Geflüchteten nicht ausreichend nachgewiesen.

Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage zurückgewiesenBild: Gerichtshof der Europäischen Union

Erledigt ist der Fall mit dem Urteil aber noch nicht. Das Gericht der Europäischen Union ist lediglich die erste Instanz des Gerichtshofes der Europäischen Union. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Frontex wird von Nichtregierungsorganisationen immer wieder vorgeworfen, die Rechte von Flüchtlingen nicht ausreichend zu schützen. Vergangenes Jahr hatte der vorherige Frontex-Chef, der Franzose Fabrice Leggeri, nach schweren Vorwürfen gegen ihn und Mitarbeiter seinen Posten zur Verfügung gestellt. Hintergrund waren insbesondere Ermittlungen zu illegalen Zurückweisungen von Migranten im Mittelmeer. Nach Angaben der Aktivisten sollen Führungskräfte der in Warschau ansässigen Agentur Frontex absichtlich vertuscht haben, dass griechische Grenzschützer Flüchtlinge zurück aufs offene Mittelmeer gebracht hätten. 

cwo/sti (afp, epd, dpa)