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Flüchtlingsrückkehr nach Kroatien weiterhin eine umstrittene und politisch sensible Frage

17. Dezember 2002

- Bericht der International Crisis Group über die Rückkehr serbischer Flüchtlinge

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Köln, 17.12.2002, DW-radio / Kroatisch

Die International Crisis Group, ICG, hat am 13. Dezember einen Bericht über die Rückkehr der serbischen Flüchtlinge nach Kroatien veröffentlicht. Die ICG, eine Nicht-Regierungsorganisation, arbeitet an der friedlichen Lösung von Krisensituationen weltweit. Sie hat unter dem Titel "Nur halbherzig willkommen geheißen – Die Rückkehr der Flüchtlinge nach Kroatien" einen Bericht über die Rückkehr der Serben veröffentlicht, die in den 90-er Jahren aus Kroatien geflüchtet sind.

In dem Bericht heißt es, die Rückkehr der Serben ist in Kroatien auch weiterhin "eine umstrittene und politisch sensible Frage". Diesem Dokument zufolge sind weniger als ein Drittel der serbischen Flüchtlinge nach Kroatien zurückgekehrt, das heißt etwas weniger als 100 000 Menschen. Auch wenn sich seit dem Regierungswechsel Anfang 2000 die allgemeine Stimmung für die Rückkehr der Flüchtlinge verbessert habe, beseitige die Regierung die Diskriminierung in der Praxis nur langsam. Dabei bezieht sich die ICG auf die Erteilung der Staatsbürgerschaft, die Eigentumsrückgabe, das Wohnrecht sowie auf die Unterstützung beim Wiederaufbau.

Die ICG hat zudem in ihrem Bericht Empfehlungen gegeben, wie diese Probleme beschleunigt gelöst werden können. Diese Empfehlungen sind sowohl an die kroatischen Behörden als auch an die internationale Gemeinschaft weitergeleitet worden. Zagreb wird vorgeschlagen, "das bedingungslose Recht auf Rückkehr für alle ehemaligen Einwohner Kroatiens, die das Land seit August 1990 verlassen haben, als Grundprinzip anzuerkennen. Ferner sollen diese Menschen, sofern sie zurückkehren möchten, nicht als Immigranten behandelt werden, die erstmals im Lande leben möchten". Kroatien sollte – im Einvernehmen mit den geltenden Verfassungsbestimmungen - einen allumfassenden gesetzlichen Rahmen für die Rückgabe des Privateigentums verabschieden. Es sollte damit aufhören, die Menschen zu bevorzugen, die vorläufig die Heime der Flüchtlinge bewohnen. Ferner sollten die Finanzmittel für den Wiederaufbau verteilt werden, ohne dass dabei Volksgruppen diskriminiert werden.

Die Diskriminierung sollte auch im Bereich des Wohnrechts aufgehoben werden. Denn dieses Recht haben zahlreiche Flüchtlinge aus Kroatien verloren. Die Regierung in Zagreb sollte in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft Modi finden, dieses Problem zu lösen – und zwar grundlegend nach dem Prinzip, dass eine angemessene Entschädigung für das verlorene Eigentum ausgezahlt oder es eben zurückgegeben wird. Im Bericht der ICG heißt es, die Rückkehr der Flüchtlinge würde auch erleichtert, wenn das Amnestiegesetz konsequent angewandt würde und Verhaftungen lediglich dann stattfänden, wenn stichhaltige Beweise für Kriegsverbrechen vorlägen.

Die ICG gibt in dem Bericht auch der internationalen Gemeinschaft Empfehlungen. So soll sie Kroatien klar und eindeutig zu verstehen geben, dass die Frage der Flüchtlingsrückkehr in das zwischen Zagreb und der EU erzielte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eingeschlossen ist. Auf Anraten der ICG sollten Hilfsleistungen für den Wiederaufbau der vom Krieg betroffenen Gebiete unter der Bedingung entsandt werden, dass sie – auf allen Regierungsebenen – rechtschaffen und ohne Diskriminierung auf nationaler Grundlage verteilt werden. Die OSZE-Mission, die sich in Kroatien befindet, sollte mindestens bis Ende kommenden Jahres auch weiterhin die Rückkehr der Flüchtlinge beobachten, heißt es unter anderem in dem ICG-Bericht. (md)