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Facebook-Auflagen des Kartellamts platzen

26. August 2019

Das Bundeskartellamt wollte Facebook bestimmte Praktiken untersagen. Doch die Begründung überzeugte das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht. Entschieden ist jedoch noch lange nichts.

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WhatsApp - Instant-Messaging-Dienst
Der Daten-Austausch zwischen Facebooks verschiedenen Diensten darf vorerst weitergehenBild: picture-alliance/N. Ansell

Der US-Internetriese Facebook muss Auflagen des Bundeskartellamts vorerst nicht umsetzen, die den Austausch von Nutzerdaten zwischen verschiedenen Diensten des Konzerns unterbunden hätten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschloss, dass diese Datenschutzfrage überhaupt nicht in den Bereich der Wettbewerbshüter falle: Die "notwendige Verhaltenskausalität zwischen der streitbefangenen Datenverarbeitung und der Marktmacht von Facebook besteht nicht", erklärte das Gericht. Das Bundeskartellamt will nun die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

Darf Facebook Nutzerdaten weiter verarbeiten?

In dem Beschwerdeverfahren ging es um eine Entscheidung, die im Februar Aufsehen erregt hatte: Das Bundeskartellamt hatte Facebook auferlegt, künftig die ausdrückliche Zustimmung von Nutzern einholen zu müssen, wenn deren Daten zwischen den verschiedenen Plattformen des Konzerns - also hauptsächlich Facebook, Whatsapp und Instagram - weitergegeben werden. Die Bonner Behörde war der Auffassung, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der sozialen Netzwerke beim Sammeln und Verwerten von Daten. Binnen eines Jahres hätte Facebook seine Dienste für Nutzer in Deutschland anpassen müssen. Dagegen reichte der US-Internetkonzern Beschwerde beim OLG ein.

Oberlandesgericht Düsseldorf
Das OLG Düsseldorf (Archiv)Bild: Imago/imagebroker

Nun schob der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer OLG diese Jahresfrist weiter auf. Die Richter hätten "schon auf der Grundlage einer bloß summarischen rechtlichen Prüfung ernstliche Zweifel", erklärte das Gericht. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Facebook muss die Änderungen bis auf Weiteres nicht umsetzen. Der Beschluss umfasst erst einmal nur die Beschwerde Facebooks gegen die Jahresfrist; den ursprünglichen Auflagen selbst des Kartellamts widmet sich das OLG noch einmal in einem gesonderten Verfahren.

Kartellamt will kämpfen

Das Bundeskartellamt will noch nicht von der selbst gesetzten Frist absehen und hat angekündigt, Rechtsbeschwerde gegen die Aufschiebung beim Bundesgerichtshof einzulegen. "Daten und der Umgang mit ihnen sind ein entscheidender wettbewerblicher Faktor für die digitale Wirtschaft", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt: "Diese Rechtsfragen sind von großer Bedeutung für die künftige wettbewerbliche Verfassung der digitalen Wirtschaft." Das Kartellamt sei weiter der Überzeugung, mit Hilfe des Kartellrechts ordnend in den Markt eingreifen zu können.

ehl/ww (dpa, rtr, epd)