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EuGH verschärft Gentechnik-Regeln

25. Juli 2018

Durch neuere Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden. Ein entsprechendes Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes bremst die Agrarindustrie - und lässt Umweltschützer jubeln.

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Bio-Lebensmittel ohne Gentechnik
Bild: picture-alliance/dpa/G. Fischer

Bislang waren nur gentechnisch veränderte Organismen (GVO) kennzeichnungspflichtig, deren Erbgut durch fremde DNA verändert wurde. In ihrem aktuellen Urteil legen die Luxemburger Richter fest, dass auch die neueren Verfahren der sogenannten Mutagenese unter diese Pflicht fallen.

Klärungsbedarf aus Frankreich

Den vorliegenden Fall hatte ein französisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Es wollte wissen, wie die europäischen Regeln zur Gentechnik auf bestimmte neue Verfahren anzuwenden sind.

In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind GVO definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist. Allerdings sind ältere Mutagenese-Verfahren, die als sicher gelten, von den strengen GVO-Regeln ausgenommen. Dabei werden Änderungen im Erbgut erreicht, ohne dass fremde DNA eingefügt wird.

Schädlich für den Menschen?

Französische Umwelt- und Agrarverbände hatten in ihrer Klage argumentiert, dass im Laufe der Zeit neuere Mutagenese-Verfahren entwickelt wurden, mit denen gezielte Mutationen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Sie müssten daher denselben Verpflichtungen wie andere genetisch veränderte Organismen unterliegen und speziell überprüft und gekennzeichnet werden.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in LuxemburgBild: Reuters/F. Lenoir

Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend. Mit den neuen Mutagenese-Verfahren ließen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus, erklärten sie. Die dabei entstehenden Gefahren seien größer als bei den älteren Verfahren. Ziel der EU-Regelung sei es aber, grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.

Der EuGH machte aber zugleich klar, dass es weiterhin Ausnahmen gibt. Diese gelten für seit langem angewandte und bewährte Mutagenese-Organismen.

Mutagenese ist eine Züchtungstechnik, bei der durch Strahlen, Chemikalien oder durch ein Enzym, das das Erbgut aufschneidet, die genetische Ausstattung von Pflanzen und Tieren verändert wird. Durch Mutagenese können zum Beispiel Saatgutsorten entwickelt werden, denen bestimmte Unkrautgifte nichts anhaben. Anders als bei der Transgenese wird hierbei kein fremdes Erbgut in einen lebenden Organismus transferiert.

Kritiker zufrieden - Landwirte verärgert

Umweltschützer und Gentechnik-Kritiker begrüßten das Urteil. Damit sei der Versuch der Biotech-Industrie gescheitert, unerwünschte genetisch veränderte Produkte auf den Markt zu drücken, sagte Mute Schimpf von der Organisation "Friends of the Earth".

In Deutschland gibt es Lebensmittel, für die die GVO-Regularien gelten, bislang nur ganz vereinzelt zu kaufen. Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher lehne sie ab, heißt es beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels als Begründung.

Der Deutsche Bauernverband kritisierte die aktuelle Entscheidung. Das Urteil verbaue die Möglichkeiten, mit Hilfe von Pflanzenzüchtung auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, sagte Präsident Joachim Rukwied. "Die derzeitige Dürre zeigt uns exemplarisch, dass wir zukünftig beispielsweise trockenheitstolerantere Sorten brauchen." Das EU-Gentechnikrecht müsse jetzt auf seine Zukunftsfähigkeit überprüft werden, um die Chancen der neuen Züchtungsmethoden nutzen zu können, forderte Rukwied. Sonst laufe Europa Gefahr, den Anschluss an andere Weltregionen zu verpassen.

mak/ww (dpa, rtr, epd)