EU und Berlin legen EEG-Streit bei
8. April 2014Vertreter beider Seiten kamen darin überein, dass es auch weiterhin in Deutschland Vergünstigungen für energieintensive Großbetriebe bei der Umlage auf die allgemeinen Strompreise geben wird. Die Vergünstigungen sollen allerdings geringer ausfallen als bisher.
Alle 65 ausgewählten Branchen sollen 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen, die in den Ausbau der Ökostromnetze fließt. Die Kappungsgrenze wurde aber bei vier Prozent der Bruttowertschöpfung festgesetzt.
Unter "Bruttowertschöpfung" wird der Wert der hergestellten Güter abzüglich der dafür nötigen Aufwendungen verstanden - also der Nettogewinn, den Unternehmen mit ihrer Produktion erzielen.
Einigung auf Sonderregelungen
Die Kommission hatte bisher eine Kappungsgrenze von fünf Prozent gefordert. Hier hatte die Bundesregierung über Sonderregelungen verhandelt: So soll die Kappungsgrenze bei besonders energieintensiven Branchen auch bei maximal einem Prozent festgesetzt werden können.
Für Aluminium oder Kupfer etwa sind maximal 2,5 Prozent vorgesehen.
Bisher hatte die EU-Kommission argumentiert, dass durch die Rabatte eine Wettbewerbsverzerrung stattgefunden habe. Mehr als fünf Milliarden Euro hatte die Bundesregierung den ausgewählten Branchen 2014 nachgelassen.
Dies wurde als unlautere Subvention gewertet. Die EU-Kommission hatte ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Auch auf den deutschen Strompreis dürfte sich die Einigung auswirken: Die rund 2100 Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind, verbrauchen etwa die Hälfte des Industriestroms in Deutschland. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt im Jahr netto 220 Euro für die EEG-Umlage, wovon rund 45 Euro in die Industrie-Rabatte fließen. Über die genauen Beihilfeleitlinien, die auch die Sonderregelungen für einzelne Branchen umfassen, will die EU-Kommission am Mittwoch entscheiden.
js/wen (rtr, dpa)