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EU: Keine Grundlage mehr für US-Strafzölle

24. Juli 2020

Die EU-Kommission hat die USA aufgerufen, die milliardenschweren Strafzölle auf Flugzeugimporte aus der EU und andere Produkte mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Anderfalls gebe es Sanktionen.

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Boeing und Airbus auf Luftfahrtmesse in Paris-Le Bourget (Archiv)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Suki

EU-Handelskommissar Phil Hogan hat die USA davor gewarnt, trotz der europäischen Zugeständnisse im Streit um Subventionen für den Flugzeugbauer Airbus an Strafzöllen festzuhalten. "Wir bestehen darauf, dass die Vereinigten Staaten diese ungerechtfertigten Zölle sofort aufheben", kommentierte Hogan am Freitag. "Ungerechtfertigte Zölle auf europäische Produkte sind nicht akzeptabel."

Betroffen von den derzeitigen US-Strafzöllen in Höhe von 25 Prozent sind zum Beispiel Wein aus Deutschland und Frankreich, Parmesan aus Italien und Olivenöl aus Spanien. Zudem gilt auf Flugzeugimporte eine Sonderabgabe in Höhe von 15 Prozent.

Strafzölle der EU als mögliche Antwort

Für den Fall, dass die USA nicht einlenken, kündigte Hogan EU-Strafzölle auf US-Produkte an. Eine Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) zu bestimmten rechtswidrigen Subventionen für den amerikanischen Flugzeugbauer Boeing wird nach seinen Worten schon bald die rechtliche Grundlage dafür schaffen. "Wenn die Vereinigten Staaten ihre Zölle auf europäische Exporte im Wert von 7,5 Milliarden Dollar beibehalten oder beschließen, die Zölle zu erhöhen oder sie auf neue Produkte anzuwenden, wird die Europäische Union handeln, um ihre eigenen Sanktionsrechte Auszuüben", hieß es am Freitag aus der Kommission. Die EU habe bereits eine Liste mit US-Produkten erstellt, die für Strafzölle in Frage kämen.

EU-Handelskommissar Phil Hogan
EU-Handelskommissar Phil HoganBild: picture-alliance/AA

Hintergrund der Äußerungen Hogans sind am Freitag erfolgte Anpassungen von Vereinbarungen zwischen Airbus auf der einen Seite und Frankreich und Spanien auf der anderen Seite. Die Länder hatten dem Flugzeugbauer nach einer WTO-Entscheidung zu wettbewerbswidrigen Konditionen Startinvestitionen für den Langstreckenflieger A350 gewährt. Die nun erfolgten Änderungen bringen die Vereinbarung nach Ansicht der EU und Airbus mit den WTO-Regeln in Einklang. Die Zinssätze entsprächen nun dem, was die WTO als angemessen betrachte, erklärte Airbus.

Zuletzt erwägten die USA sogar weitere Strafzölle auf Produkte aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien. Sie könnten nach einer im Juni veröffentlichten Mitteilung des US-Handelsbeauftragten unter anderem Bier, Schokolade, Oliven und Gin treffen. Die ausgewählten Waren hätten im Jahr 2018 einen Importwert von 3,1 Milliarden Dollar (2,7 Mrd Euro) gehabt, hieß es in der Mitteilung.

ul/hb (dpa, afp)