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Eklat vor dem NSU-Prozess

8. März 2013

Das Münchner Oberlandesgericht hat die Bitte des türkischen Botschafters nach einer Sitzplatzreservierung abgelehnt. Es ist nicht der erste Fehlgriff der Münchner Justiz in dem Verfahren.

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Das Münchner trafjustizzentrum. Dort wird der Prozess gegen Beate Zschäp stattfinden. (Foto: dpa )
Bild: picture-alliance/dpa

Vor dem NSU-Prozess um die Mordserie des Zwickauer Neonazi-Trios sorgt die Justiz für einen diplomatischen Eklat mit der Türkei: Obwohl acht der zehn Opfer des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Türken waren oder aus der Türkei stammten, lehnte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Bitte nach einer Sitzplatzreservierung für den türkischen Botschafter ab. Auch der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments soll keinen festen Platz im Gerichtssaal bekommen.

Götzl begründete dies in einem Brief damit, dass es zu wenig Platz im Gerichtssal gebe. Ausnahmen würden nicht gemacht. Die beiden Männer könnten aber als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit ins Gericht kommen.

Richter Manfred Götzl (Foto: dpa)
Richter Manfred GötzlBild: picture-alliance/dpa

Edathy: "Ein Affront"

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), monierte die Absage: "Ich habe die Entscheidung des Gerichts selbstverständlich zu respektieren, aber ich halte sie für ungut." In der "Süddeutschen Zeitung" nannte er die Haltung des Gerichts "unangemessen" und wertete sie als Affront: "Soll sich der türkische Botschafter etwa in die Schlange der Besucher einreihen, zusammen mit Neonazis, die zum Prozess wollen", fragte er.

Edathy hatte um Plätze für den Botschafter und den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments gebeten.

Eine Gerichtssprecherin sagte, Hintergrund für die Absage Götzls seien prozessuale Gründe. Platzreservierungen würden dem Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens widersprechen. Mit "höchster Wahrscheinlichkeit" habe der Richter das Risiko vermeiden wollen, einen Revisionsgrund zu bieten.

Vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) muss sich vom 17. April an die einzige Überlebende des Neonazi-Trios, Beate Zschäpe, zusammen mit vier mutmaßlichen NSU-Helfern verantworten.

Das Gericht steht seit längerem wegen der Organisation des weltweit beachteten Verfahrens in der Kritik. Der Justiz wird vor allem vorgeworfen, sich nicht ausreichend um einen größeren Saal bemüht zu haben. In dem gewählten Saal gibt es nur etwa fünfzig Plätze für Journalisten und fünfzig Plätze für die allgemeine Öffentlichkeit.

mm/re/wl/li (dpa, afp)