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Einigung im Ausschuss über die Kommunalwahlen in Rumänien

16. Januar 2004

- "Positive Diskriminierung" für Minderheiten

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Bukarest, 16.1.2004, ADZ, deutsch

Der Parlamentsausschuss, der für die Abänderung der Wahlgesetze zuständig ist, hat sich über weitere strittige Fragen einigen können, schreibt "Curierul National". Der Vorsitzende des Ausschusses, Viorel Hrebencic (PSD), erklärte, dass man im Falle der Bürgermeisterwahl eine Kompromisslösung gefunden hätte: Ein Bürgermeister gilt als gewählt, wenn er schon im ersten Wahlgang die Hälfte plus eine Stimme der Wähler erzielt, die sich an den Wahlen beteiligt haben. Ist das nicht der Fall, wird eine Stichwahl abgehalten. Für die Wahl der Kommunalräte wird eine Schwelle von fünf Prozent eingeführt. Dabei gilt aber für die Vertreter der nationalen Minderheiten eine "positive Diskriminierung": Bei der Umverteilung der Mandate bekommt die Minderheit, die die meisten Stimmen erzielt hat, das letzte Mandat zugesprochen. Die Ausschussmitglieder konnten sich nicht darüber einigen, inwieweit die Direktwahl in beiden Kammern eingeführt wird. Viorel Hrebenciuc sagte, es gebe die Möglichkeit, dass die Fraktionen bei der Erörterung der Gesetzesvorlage im Plenum Zusatzanträge einbringen. Die PSD werde das im Zusammenhang mit der Direktwahl tun. Unterdessen stehen die Wahltermine seit kurzem fest: Am 6. Juni finden die Kommunalwahlen statt. Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sind für den 28. November (Stichwahl 12. Dezember) angesetzt.(fp)