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"Eine neue Barriere zwischen Weißrussland und Europa"

7. Mai 2002

– EU stell Mittel für Demarkation der Grenze Weißrusslands zu Litauen und Lettland bereit

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Minsk, 6.5.2002, BELARUS TODAY, russ.

Ab Mitte Mai werden an der weißrussisch-litauischen Grenze Grenzposten mit Staatswappen aufgestellt. In den Flüssen und Seen, über die die Grenze verlaufen wird, werden Grenzbojen aufgestellt. Auf diese Weise wird mit der Umsetzung des ersten Teils des Programms der Europäischen Union zur Demarkation der Grenze Weißrusslands zu den Staaten, die bald der EU angehören werden, begonnen.

Für den Teil des Programms, der die Grenze zwischen Weißrussland und Litauen betrifft, stellt die EU 1,155 Millionen Euro zur Verfügung und bittet darum, die Arbeiten bis August abzuschließen. Danach werden weitere 2,2 Millionen Euro für den Abschluss der Arbeiten zur Demarkation der Grenze zu Lettland bereitgestellt.

Während es zwischen Weißrussland und Polen noch aus den Sowjetzeiten eine Sperre aus Stacheldraht gibt, so kann man nach der Demarkation der Grenze im Norden von einer neuen Barriere sprechen, die zwischen Weißrussland und Europa entstehen wird. Die europäischen Beamten sind allerdings nicht dieser Meinung. Der Leiter einer Abteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Weißrussland, Raul de Luzenberger, erklärte vor Journalisten, es gehe nicht um die Errichtung eines neuen "Eisernen Vorhangs". Das Projekt sei auf die Kontrolle der Grenze gerichtet und sei ein bestimmter Beitrag zur Festigung der Unabhängigkeit Weißrusslands, da es die Unterbindung der illegale Migration zum Ziel habe. Raul de Luzenberger äußerte Besorgnis darüber, dass es an gebührenden Kontrollen am größten Teil der Binnengrenzen zwischen den GUS-Staaten fehlt (...).

Es ist bereits bekannt, dass die Aktiengesellschaft "Minskwodstroj", die die internationale Ausschreibung in London gewann, die Arbeiten zur Demarkation der Grenze zu Litauen ausführen wird. Der Generaldirektor der Gesellschaft, Stepan Pawlowitsch, behauptet, dass die von der Europäischen Union bereitgestellten Mittel ihren Bestimmung nach verwendet werden. Deren Nutzung werde vom Auftraggeber und EU-Beobachtern überwacht werden. (lr)