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Ärger im Job?

17. Februar 2011

Ein akademischer Grad wird von einer Universität verliehen - und kann zum Beispiel bei einer erwiesenermaßen abgeschriebenen Doktorarbeit auch wieder aberkannt werden. Das kann berufliche Konsequenzen haben.

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Bild: Fotolia/Gina Sanders

Wer eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, für den ist die Promotion unerlässlich - für alle anderen gilt: Ein Doktortitel schmückt seinen Träger oder seine Trägerin in jedem Fall. Der akademische Grad bringt gesellschaftliches Prestige und in vielen Berufen gilt das "Dr." vor dem Namen immer noch als Eintrittskarte in die höher eingestuften Chef-Etagen mit den richtig gut dotierten Posten. Doch wie sagte es schon 1907 der Juraprofessor Paul Laband so schön: "Die Verleihung eines Titels hebt den dadurch Ausgezeichneten bei Weitem nicht in dem Grade, wie ihn die Entziehung herabsetzt."

Wer von der Universität, an der er promoviert hat, den Doktorgrad wieder entzogen bekommt - und das passiert normalerweise nur bei nachgewiesenem, eklatantem "wissenschaftlichen Fehlverhalten", der erleidet auf jeden Fall einen erheblichen Reputationsverlust, in seinem privaten wie in seinem beruflichen Umfeld.

Stellenprofil ist entscheidend

Ob die Sache aber auch direkte Konsequenzen für ein Arbeitsverhältnis hat, das hängt von den Umständen ab. Entscheidend sei, aufgrund welcher Stellenausschreibung die betroffene Person die Stelle erhalten hat, sagt Christian Rothländer von der Gewerkschaft Verdi, Experte für das öffentliche Dienstrecht und Mitherausgeber des Standardwerkes "Kommentar zum Beamtenstatusgesetz": "Wenn in der Ausschreibung beispielsweise als Stellenprofil mitformuliert gewesen ist, dass zwingend ein Doktorgrad in einer bestimmten Fachrichtung nachgewiesen werden muss, dann kann dies in der Tat nachträglich dazu führen, dass zumindest eine konkrete Funktion entzogen wird oder möglicherweise sogar der gesamte Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers angefochten wird."

Spitzenbeamter in den Schlagzeilen

2009 sorgte der Fall des Spitzenbeamten Andreas Kasper für Schlagzeilen. Der Verwaltungsjurist, einst Büroleiter des niedersächsischen Sozialministeriums und dann hauptamtlicher Vorsteher des Landesverbandes Lippe, hatte in seiner Doktorarbeit abgekupfert, und zwar seitenlang. Die Universität Göttingen entzog ihm daraufhin seinen Doktorgrad. Kaspar wehrte sich dagegen vor Gericht, unterlag aber und wurde schließlich auch noch zu einer Strafe von 9000 Euro wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verurteilt.

Eine automatische beamtenrechtliche Konsequenz hatte das aber nicht. Denn auch bei einem Beamtenverhältnis sei entscheidend, ob bei der Ausschreibung der Dienststelle der Doktortitel ausdrücklich gefordert worden war, sagt Christian Rothländer: "Einerseits führt das jetzt nicht zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, weil die Ernennung gleichwohl rechtsmäßig ist, es kann aber in der Tat auch in diesen Fällen dann dazu führen, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird und auf diese Art und Weise Konsequenzen gezogen werden."

Titel-Aberkennung ist selten

Im Fall Kasper sah der damals zuständige Dienstherr, der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolff, noch nicht einmal einen Anlass für disziplinarrechtliche Maßnahmen. Allerdings musste der ertappte Spitzenbeamte seinen hochdotierten Posten beim Landesverband doch noch räumen - er wurde nämlich 2010 aufgrund der Affäre abgewählt.

Die nachträgliche Aberkennung eines Doktorgrades ist übrigens eher ein seltener Grund, dass aus einem Doktor ein Ex-Doktor wird, so Christian Rothländer: "In der Öffentlichkeit sind eher die Fälle bekannt, wo Personen einen Doktorgrad total erfunden haben und damit versuchen, bestimmte Funktionen überhaupt zu erlangen. Aber das ist sicherlich noch einmal eine etwas andere Dimension. "

Autor: Michael Gessat
Redaktion: Kay-Alexander Scholz