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Die Wehrpflicht wird nicht abgeschafft

10. April 2002

Der juristische Vorstoß zur Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam als unzulässig abgewiesen.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Die Wehrpflicht in Deutschland steht im Einklang mit der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einer am Mittwoch (10. April 2002) veröffentlichten Entscheidung einen juristischen Vorstoß zur Abschaffung der Wehrpflicht zurück. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes über einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam wurde im Internet veröffentlicht.

Das Landgericht hatte die Wehrpflicht für verfassungswidrig erklären lassen wollen. Sie ist aus Sicht der Potsdamer Richter wegen der veränderten sicherheitspolitischen Situation ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte. Die Karlsruher Richter machen in ihrem Beschluss keinerlei Vorgaben für den künftigen Umgang mit der Wehrpflicht.

Nach Angaben des Zweiten Senats in Karlsruhe hat das Landgericht Potsdam nicht ausreichend begründet, worin die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht liegen solle. Da das Bundesverfassungsgericht die Wehrpflicht in früheren Entscheidungen für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt habe, seien sehr hohe Anforderungen zu stellen. dpa/(pg)