Fachkräftemangel
18. Dezember 2006In Deutschland gibt es nicht genug Fachkräfte. Besonders hart sind davon die Hightech-Unternehmen betroffen. Laut Branchenverband BITKOM erklärten 50 Prozent der IT-Unternehmen, dass der Mangel an Fachkräften ihre Geschäftstätigkeit behindert. Hochschulabsolventen und ausländische Arbeiter könnten unter den gegebenen Umständen den Bedarf der Wirtschaft nicht decken.
In der Branche arbeiten BITKOM zufolge 800.000 Menschen. 2006 hätten mittelständische Software-Anbieter, IT-Dienstleister und Internetfirmen rund 10.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Auch in den nächsten Jahren rechnet die Branche mit einem kräftigen Wachstum – mit einem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern ebenfalls. Da immer weniger Schulabgänger Informatik studieren, schaut sich die Branche verstärkt im Ausland nach qualifizierten Fachkräften um. Obwohl die Bundesregierung mit dem Zuwanderungsgesetz den Aufenthaltstatus für Hochqualifizierte deutlich verbessert hat, ist der von der Wirtschaft erhoffte Effekt nicht eingetreten: Die Zuwanderung neuer Fach- und Spitzenkräfte hat 2005 gegenüber dem Vorjahr abgenommen.
Mit oder ohne Arbeitsmarktprüfung
Die Gesetzeslage sieht derzeit noch folgendermaßen aus: Der “Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ wird von § 19 des Zuwanderungsgesetzes geregelt. Demnach erhalten hoch qualifizierte Ausländer eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, wenn ihr Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe gewährleistet ist. Als hoch qualifiziert gelten Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobenen Funktionen und Spezialisten oder leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung.
Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft, die ein Arbeitsplatzangebot haben, können sich also ohne Arbeitsmarktprüfung und Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland niederlassen – sofern sie über ein Jahresgehalt von mindestens 84.000 Euro verfügen.
Ausländische Arbeitnehmer, die in ihrem neuen Job in Deutschland weniger verdienen, können statt einer Niederlassungserlaubnis eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Dafür muss ihr Antrag jedoch einer Arbeitsmarktüberprüfung unterzogen und von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt werden. Dahinter steht die Sorge, dass die Beschäftigung von Ausländern deutsche Arbeitnehmer benachteiligen könnte.
Übergeordnetes wirtschaftliches Interesse
Selbständige können eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse bestehe, die geplante Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft habe und die Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusagen gesichert sei. Wenn nach drei Jahren der Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Wenn am Montag (18.12.06) in Potsdam die erste nationale IT-Konferenz stattfindet, sollen unter anderem Schritte gegen den Fachkräftemangel in Deutschland erarbeitet werden. Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM-Verbandes, meint, ohne eine Reform des Zuwanderungsgesetzes drohe die Abwanderung von Unternehmen aus Deutschland. Er beklagte, dass in der jüngsten Vergangenheit der Zuzug qualifizierter Fachkräfte eher verhindert als gefördert worden sei. Denn die Einkommensgrenze von 84.000 Euro sei einfach zu hoch. Vertreter der IT-Branche haben nun gefordert, die genannten Kriterien des Zuwanderungsgesetzes zu verändern. Statt einer Einkommensgrenze würde man für Kriterien wie Qualifikation, Alter und Sprachkenntnisse plädieren. Wer diese Kriterien erfülle, solle dauerhaft in Deutschland bleiben können.
Einkommenserhöhung
Die meisten dieser jungen und hoch spezialisierten Fachkräfte kommen aus Osteuropa. Die größte nationale Gruppe stellen indische Angestellte dar. Viele von ihnen sind mit einer so genannten Green Card nach Deutschland gekommen. Die Green-Card-Regelung bezeichnet das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau des IT-Fachkräftemangels aus dem Jahr 2000. Es ermöglichte IT-Fachkräften aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, in Deutschland für bis zu fünf Jahre zu arbeiten. Die Regelung ist durch das Zuwanderungsgesetz abgelöst worden, das statt der befristeten Arbeitserlaubnis eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ermöglicht. Der Preis dafür war die Anhebung der Mindesteinkommensgrenze von jährlich 51.000 auf 84.000 Euro. Eine Rechnung, die scheinbar nicht aufgegangen ist. (lem)