Deutsche Renten an belgische SS-Freiwillige
20. Februar 2019Nur noch etwa 30 Männer sind am Leben, alle sind weit über 90. Und sie bekommen eine regelmäßige monatliche Zusatzrente aus Deutschland. Es geht um Beträge zwischen 425 und 1275 Euro. Das behauptet der belgische NS-Forscher Alvin De Coninck. In einem Gespräch mit der belgischen Zeitung "De Morgen" stellt De Coninck einen schockierenden Vergleich her: Jahre, die ein Belgier, der bei der Waffen-SS war, "wegen Kollaboration in einer belgischen Gefängniszelle verbracht hat, wurden (bei der Berechnung der Rente, d. Red.) angerechnet, während Belgier, die während des Krieges als Zwangsarbeiter in Deutschland gearbeitet haben, nach dem Krieg Entschädigungen von 50 Euro im Monat bekamen."
Nach dem deutschen Einmarsch in Frankreich, Belgien und anderen Ländern, verfügte Adolf Hitler per "Führererlass", dass auch Ausländer, die als freiwillige Mitglieder der Waffen-SS auf deutscher Seite kämpften, Versorgungsansprüche hätten. Der Mainzer Historiker Martin Göllnitz erläutert im Gespräch mit der Deutschen Welle, dass "die Waffen-SS ab dem 1. Januar 1940 für die Zwecke der Wehrmacht eingesetzt wurde und damit nicht als Angehörige der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) gegolten hat, sondern als Bedienstete des Deutschen Reiches. Und dementsprechend stand den Angehörigen der Waffen-SS auch eine Rentenversicherung zu." Sie hatten damit einen Versorgungsanspruch wie jeder andere Wehrmachtssoldat auch, unabhängig davon, welcher Nationalität sie waren. Wie groß die weltweite Zahl der Empfänger heute noch ist und aus welchen Ländern sie kommen, lässt sich laut Göllnitz schwer sagen. Doch allein in Lettland hätten Mitte der 90er Jahre noch rund 1500 ehemalige Waffen-SS-Angehörige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz bekommen.
Auch frühere Versuche schlugen fehl
Bereits Ende 2016 sprach die Organisation "Gruppe Erinnerung", für die De Coninck arbeitet, von solchen Zahlungen. Damals versuchte das belgische Parlament auch schon, von den deutschen Behörden die Namen der Empfänger zu bekommen und sie zur Einstellung der Zahlungen zu bewegen. Auf eine Kleine Anfrage der Linkenabgeordneten Ulla Jelpke im Bundestag hieß es vor zwei Jahren: "Die Bundesregierung kann keine Daten von Empfängern von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - BVG - übermitteln. Denn ihr liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Leistungsbeziehende mit Wohnsitz in Belgien zugleich ehemalige belgische Waffen-SS-Freiwillige oder andere, teilweise als Militärkollaborateure verurteilte Personen sind. Grund hierfür ist, dass das BVG - einschließlich der Versorgung von Berechtigten im Ausland - von den Ländern durchgeführt wird." Inzwischen hat das Bundesarbeitsministerium den Angaben De Conincks widersprochen: Es gebe nur noch 18 Leistungsempfänger in Belgien, keiner von ihnen sei früher bei der Waffen-SS gewesen.
Drei belgische Abgeordnete gehen aber davon aus, dass De Coninck Recht hat, und machen einen neuen Vorstoß: Olivier Maingain, Chef der Partei Démocrate Fédéraliste Indépendant, und zwei Sozialisten. Sie fordern in einer Vorlage für den außenpolitischen Ausschuss des Parlaments, diese "völlig unannehmbare Situation" zu beenden und das Problem "auf diplomatischem Weg" zu lösen. Maingain sagt, die Deutschen blockierten bisher eine Lösung: "Die Namen dieser Personen sind dem deutschen Botschafter hier bekannt, aber sie werden nicht an die belgische Zentralregierung weitergegeben, daher können auch keine steuerpolitischen Maßnahmen ergriffen werden." Maingain glaubt demnach, dass die Renten den Empfängern auch steuerfrei zufließen.
Die Sozialversicherung ist wertneutral
Martin Göllnitz sieht aber große rechtliche Hürden für Maingains Anliegen: "Im Gegensatz zum Disziplinarecht des Berufsbeamtentums ist das Sozialversicherungsrecht, über das ja die Versorgungsansprüche laufen, grundsätzlich frei von Sanktionen bei strafrechtlichen Handlungen. Hintergrund ist, dass der Sozialversicherung das Prinzip der Wertneutralität zugrundeliegt."
Es ist nicht so, dass es in Deutschland keine Versuche gegeben hätte, Rentenzahlungen an Mitglieder der SS zu verhindern. In einem "Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes" vom 14. Januar 1998 heißt es über die Ansprüche von ehemaligen Soldaten, Leistungen seien dann zu versagen, wenn der Berechtigte "während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat". Ein Anhaltspunkt dafür könne sich insbesondere "aus einer freiwilligen Mitgliedschaft des Berechtigten in der SS ergeben". Allerdings gilt die Änderung nur für Anträge auf Leistungen, die nach dem 13. November 1997 gestellt wurden. Da die Anträge, um die es geht, fast alle schon Jahrzehnte zurückliegen, ist so gut wie keiner der Zahlungsempfänger betroffen. Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke schreibt der Deutschen Welle: "Tatsächlich ausgeschlossen wurden lediglich 99 Personen von damals knapp 940.000, also gerade einmal 0,01 Prozent. Es ist offensichtlich, dass lediglich ein Bruchteil der Kriegsverbrecher ermittelt worden ist."
Dass die belgischen Abgeordneten diesmal Erfolg haben, glaubt Göllnitz schon deswegen nicht, weil jeder Einzelfall extra geprüft werden müsste - denn Mitglieder der Waffen-SS seien nicht per se Kriegsverbrecher. "Ich denke, das wird man stillschweigend auslaufen lassen."