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Der Tesla-Chef twittert unter Aufsicht

27. April 2019

Der vergleichsweise bizarre Dauerstreit zwischen Elon Musk und der US-Börsenaufsicht nähert sich seinem Ende. Beide Seiten haben sich geeinigt, unter welchen Bedingungen der Tesla-Chef künftig twittern darf.

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USA, New York: Elon Musk vor Gericht
Elon Musk auf dem Weg zum Bundesgericht in New York (Archivbild vom 4. April)Bild: picture-alliance/dpa/R. Drew

Der Multimilliardär twittert gerne viel und schnell - und interessiert sich nur mäßig für eventuell negative Folgen. Die Rede ist natürlich von Elon Musk, dem Gründer und Förderer von so innovativen Unternehmen wie Tesla, Space X, Hyperloop oder der Boring Company. Einige seiner Tweets hatten die mächtige US-Börsenaufsicht SEC auf den Plan gerufen, die ihm seitdem im Nacken sitzt.

Angefangen hatte der Disput im vergangenen August, als Musk leichthin twitterte, er werde Tesla möglicherweise von der Börse nehmen. 420 Dollar wolle er je Aktie zahlen, völlig problemlos, denn die Finanzierung sei gesichert. Der Trubel an der Börse war bemerkenswert.

Der erste Vergleich

Bemerkenswert war auch, wie Musk die Sache wieder gerade biegen wollte. Er berichtete von einer "unerträglichen" Belastung mit 120 Arbeitsstunden pro Woche, die er nur mit Schlafmitteln durchstehe. Den Tweet habe er mal eben auf dem Weg zum Flughafen abgesetzt. Die SEC verklagte ihn trotzdem. Wegen Betrugs.

Niederlande Amsterdam Tesla Elon Musk
Lässig, erfolgreich, bewundert: Elon Musk in LieblingsposeBild: picture-alliance/ANP/J. Lampen

Vor einem Gericht in Manhattan kam es zu einem ersten Vergleich. Musk musste als Tesla-Aufsichtsratsvorsitzender zurücktreten und ebenso wie das Unternehmen eine hohe Geldbuße zahlen. Vor allem aber wurde seine Twitter-Kommunikation unter Auflagen gestellt.

Genau dagegen hatte Musk nach Ansicht der Börsenaufsicht aber verstoßen, als er Mitte Februar twitterte, Tesla werde 2019 rund 500.000 Autos produzieren.

Zuvor war ein Jahresziel von 400.000 Fahrzeugen ausgegeben worden. Musk rückte das eiligst zurecht, die SEC schaltete sich dennoch ein, weil der Tesla-CEO die Übereinkunft gebrochen habe.

Der zweite Vergleich

Ab sofort ist detailliert festgelegt, welche öffentlichen Äußerungen Musk von den Hausjuristen absegnen lassen muss. Dabei geht es um Teslas Finanzsituation, Zukäufe, Produktionszahlen, Geschäftsziele und Kreditvereinbarungen sowie überdies zu Musks Transaktionen mit Tesla-Aktien. Diese zweite Einigung zwischen Musk und der SEC muss noch richterlich bestätigt werden.

Die Anleger reagieren schon mal erleichtert. Im nachbörslichen Handel legte die Tesla-Aktie 1,4 Prozent zu. Für Musk und Tesla hätte die Missachtung der SEC deutlich schlechter ausgehen können, sagen Experten.

rb/kle (afp, ap, dpa, rtr)