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Das neue Gesetz "Über politische Parteien" ruft Proteste der Opposition in Kasachstan hervor

4. Juli 2002

– Nur drei der 19 Parteien zählen benötigte 50 000 Mitglieder

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Köln, 3.7.2002, DW-radio / Russisch, aus Almaty

Die Führung der "Ak Schol"-Partei hat sich an den Präsidenten Kasachstans mit der Bitte gewandt, das vom Parlament des Landes angenommene Gesetz "Über politische Parteien" nicht zu unterzeichnen und zur Überarbeitung zurückzugeben. Nach Ansicht der Partei widerspricht dieses Gesetz der Strategie der Entwicklung der Republik bis 2030 sowie dem Geist der Jahresbotschaften des Präsidenten, in denen er zur weiteren Demokratisierung der Gesellschaft aufruft. Es berichtet Jewgenija Wyschemirskaja:

Unmut erzeugt vor allem die Forderung, dass der Partei mindestens 50 000 Personen angehören müssen, und dass sie dort registriert werden muss, wo sie angemeldet ist. Diese Bestimmung, so der Vorsitzende der Partei Alichan Bajmenow, gibt der lokalen Administration eine effektive Waffe zur Bekämpfung oppositioneller Parteien in die Hand. Zur Erinnerung: die Abgeordneten des Madschlis (Unterhaus – MD) stimmten bei einer Plenarsitzung allen Änderungsvorschlägen des Senats zu, die bereits vorher in den Gesetzentwurf "Über politische Parteien" eingebracht worden waren. Damit ist das Gesetz angenommen und an das Staatsoberhaupt zur Unterzeichnung weitergeleitet worden. Die vom Senat unterbreitete Forderung, dass eine Partei – um registriert zu werden – mindestens 50 000 Mitglieder und Ortsverbände in allen Gebieten haben muss, die mindestens 700 Personen zählen, ist beibehalten worden.

In Kasachstan sind derzeit nur 19 politische Parteien registriert, von denen nur drei – "Otan", "Bürgerpartei" und "Agrarpartei" – mehr als 50 000 Mitglieder zählen. Sollte der Präsident dieses Gesetz in der jetzigen Form annehmen, so werden nur drei Parteien das politische Spektrum Kasachstans bilden. Insgesamt, so die "Ak Schol"-Führung, sei die Arbeit des Parlaments ineffizient gewesen. Die Hälfte der Gesetzentwürfe, die der Präsident als vorrangig eingestuft hatte, sei nicht angenommen worden. Andererseits, heißt es im Appell, sei das "Gesetz über politische Parteien", das vom Standpunkt einer Rechtsgesellschaft her unter aller Kritik ist, angenommen und dem Staatsoberhaupt zur Unterzeichnung vorgelegt worden. Auf diese Weise komme der Staat seiner Hauptaufgabe nicht nach – eine Rechtsbasis für die Durchführung von sozialen und wirtschaftlichen Reformen im Lande zu schaffen. (lr)