1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
PolitikEuropa

Das Europaparlament: demokratische Stimme der EU

Pascal Nöthe
6. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni wurde das Europäische Parlament gewählt. Wie vertritt das Parlament die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler und wie setzt es sich zusammen?

https://p.dw.com/p/4gLOP
Frankreich, Straßburg | 70-jähriges Bestehen des Europäischen Parlaments
Plenarsaal des Europaparlaments in Straßburg, FrankreichBild: Philipp von Ditfurth/dpa

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Straßburg und Brüssel. Es soll die Interessen der rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten vertreten. Damit sind die Wahlen zum Europäischen Parlament nach den Wahlen in Indien die zweitgrößten demokratischen Wahlen der Welt.

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Seit 1979 werden die derzeit 720 Abgeordneten alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Nach dem Bundestag ist es von der Sitzzahl her das zweitgrößte Parlament der Welt. Die Anzahl der EU-Abgeordneten pro Land ist allerdings nicht proportional zur Bevölkerungsgröße der 27 Mitgliedsstaaten. Während beispielsweise ein Abgeordneter aus Deutschland rund 850.000 Bürgerinnen und Bürger repräsentiert, vertritt ein maltesischer Abgeordneter nur rund 70.000. Die Abgeordneten sind in länderübergreifenden Fraktionen organisiert, die gemeinsame politische Ziele und Ideologien verfolgen.

EU erklärt: Was sind die Europawahlen?

Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments?

Gesetzgebung: Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union verabschiedet das Parlament EU-Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten gelten. Es hat das Recht, Gesetzesvorschläge, die in der Regel von der EU-Kommission kommen, abzuändern oder abzulehnen. Es agiert als gleichberechtigte Kammer der EU-Gesetzgebung zusammen mit der anderen Kammer, dem Rat der Europäischen Union, der die 27 Mitgliedstaaten vertritt.

Haushaltskontrolle: Das Parlament beschließt gemeinsam mit dem Rat den EU-Haushalt und überwacht dessen Ausführung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel der Union effizient und transparent verwendet werden. Es hat jedoch keine Möglichkeit, eigene Einnahmen (Steuern) zu schaffen.

Demokratische Kontrolle: Das Parlament kontrolliert die anderen EU-Institutionen, besonders die Europäische Kommission. Es kann von der Kommission Rechenschaft verlangen und ihr das Misstrauen aussprechen.