Keine Haftung für Apartheid-Verbrechen
27. Dezember 2013In New York wies Bezirksrichterin Shira Scheindlin entsprechende Klagen gegen Daimler und Rheinmetall als nicht ausreichend begründet zurück. Die vorwiegend aus Südafrika stammenden Kläger hatten argumentiert, sie oder ihre Angehörigen hätten jahrzehntelang unter dem bis 1994 bestehenden Apartheid-Regime gelitten, etwa durch Folter oder sonstige Verbrechen. Daimler, Ford, IBM und der Rüstungskonzern Rheinmetall hätten die Aktivitäten der Regierung durch den Verkauf von Computern, Autos oder anderen Produkten erleichtert, so der Vorwurf. Damit seien auch Gewalt und Rassentrennung in den 1970er und 1980er Jahren ermöglicht worden.
Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der so genannte "Alien Tort Statute" - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen zu ahnden. Damit ist ausländischen Bürgern auch der Gang vor amerikanische Richter möglich, wenn sie internationales Recht verletzt sehen.
Vertreter der beiden deutschen Firmen begrüßten die Entscheidung. Ein Daimler-Sprecher sagte, der Autobauer sei hoffnungsfroh, dass der Rechtsstreit nun endgültig beendet werden könne.
Klage gegen US-Firmen läuft weiter
Überraschend an der jetzigen Entscheidung ist, dass die Anschuldigungen gegen die US-Konzerne Ford und IBM zunächst nicht zurückgewiesen wurden. Ein IBM-Anwalt lehnte eine Stellungnahme ab, ein Ford-Sprecher war zunächst nicht erreichbar. Der Kläger-Anwalt Michael Hausfeld sagte, für Ford und IBM müsse dies schockierend sein. Doch ob es in diesen Fällen am Ende ein Urteil geben wird, ist völlig offen.
ml/qu (dpa, rtr)