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Chefredakteurin einer oppositionellen Zeitung in Kasachstan zu anderthalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt

4. Juli 2002

– Internationales Büro für Menschenrechte hält die Strafe für zu hart

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Almaty, 4.7.2002, INTERFAX-KASACHSTAN, russ.

Zu anderthalb Jahren Freiheitsentzug mit Beschlagnahme des Eigentums ist die Chefredakteurin der oppositionellen Zeitung "Delowoje obosrenije ‚Respublika‘‘", Irina Petruschowa, von einem kasachischen Gericht verurteilt worden. Das Urteil wurde am Donnerstag (4.7.) vom Bezirksgericht Medeu der Stadt Almaty gefällt. Wie ein Korrespondent von "Interfax-Kasachstan" mitteilte, habe das Gericht gleichzeitig vom Amnestiegesetz Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die Chefredakteurin nicht ins Gefängnis muss. Ungeachtet dessen will Irina Petruschowa Beschwerde gegen das Gerichtsurteil einlegen. Ein Strafverfahren gegen die Staatsbürgerin Russlands, Irina Petruschowa, war wegen gesetzwidriger unternehmerischer Tätigkeit eingeleitet worden.

Das internationale Büro für Menschenrechte und die Einhaltung der Gesetze in Kasachstan hält das am Donnerstag gefällte Urteil für unbegründet hart. In einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Büros heißt es, dass für Rechtswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der gesetzwidrigen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte stehen, administrative Verantwortung in der Form einer Strafe vorgesehen ist. (...)

In den gesellschaftlichen und politischen Kreisen Kasachstans ist die Wochenzeitung "Delowoje obosrenije ‚Respublika‘" als eine Zeitung betrachtet worden, die in Opposition zu einer ganzen Reihe staatlicher Strukturen steht. Ende Mai war das Wirtschaftsgericht Almaty der Klage des Kulturministeriums Kasachstans über die Auflösung der Gesellschaft "PR-Consulting", die die Wochenzeitung herausgab, nachgekommen. Bereits vorher war die Herausgabe der Zeitung selbst wegen einer Reihe von Vergehen durch Gerichtsbeschluss eingestellt worden. (lr)