Bundestag will private Daten besser schützen
3. Juli 2009Der Handel mit privaten Kundendaten soll in Zukunft zugunsten der Verbraucher eingeschränkt werden. Wenn Unternehmen künftig Adressen weitergeben, müssen sie nach dem Gesetzentwurf die Zustimmung der Verbraucher einholen. Eine fehlende Zustimmung kann allerdings ersetzt werden, indem die Firmen angeben, woher sie die Daten bekommen haben. Unternehmen haben zudem in Zukunft die Möglichkeit, sich freiwillig einer gesetzlich geregelten Datenschutzüberprüfung zu unterziehen. Nach dem Skandal bei der Deutschen Bahn ist in dem Gesetz zudem geplant, den Datenschutz von Arbeitnehmern zu verbessern. Noch an diesem Freitag (03.07.2009) soll das neue Gesetz den Bundestag passieren.
Die Werbewirtschaft, Zeitschriftenverleger und mittelständische Unternehmen sind unzufrieden und befürchten Nachteile. So kritisiert der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft den Gesetzesentwurf als "in vielen Punkten nebulös und in keiner Weise praxistauglich".
Datenschützer ist zufrieden
Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, sieht dagegen Verbesserungen für die Bürger. Vor Journalisten zeigte er sich prinzipiell zufrieden mit der Verschärfung des Datenschutzgesetzes, mahnt aber weiter zur Vorsicht: "Es hat hier eine Lobbykampagne gegeben, die ihresgleichen sucht", so Schaar.
Zwar habe die Kampagne bei der Politik "Wirkung gezeigt", doch 80 Prozent der ursprünglichen Vorhaben seien in dem neuen Gesetz verwirkllicht.
Daten von Telekom-Kunden geklaut
Der bislang größte Datendiebstahl in Deutschland fand bei der Telekom statt. Im Jahr 2006 wurden die Datensätze von 17 Millionen Mobilfunkkunden des Unternehmens entwendet. Diese Datensätze enthielten neben Namen und Anschrift auch die Mobilfunknummer, teils das Geburtsdatum und in einigen Fällen auch die E-Mail-Adresse. (mbö/uh/dpa/ap)