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Doppelte Klage gegen Deutschland

20. November 2013

Die EU-Kommission bringt Deutschland gleich doppelt vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Der Vorwurf: Unzulässige Subventionen für Post und Bahn, zum Nachteil der Wettbewerber.

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Die Flaggen der EU-Mitgliedsländer wehen vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg während der Abenddämmerung am 18.03.2007. Foto: Robert B. Fishman +++(c) dpa - Report+++
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg EuGHBild: picture-alliance/dpa

Mit Blick auf die Deutsche Post AG wirft die EU-Kommission Deutschland vor, dem früheren Staatsunternehmen unfaire Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft zu haben. Dabei geht es um Staatsgeld, das die Deutsche Post seit 1995 erhalten hat, um die Pensionen von Post-Mitarbeitern zu finanzieren.

Viele Pensionsansprüche früherer Postmitarbeiter stammen aus der Zeit, als das Unternehmen ein Staatsbetrieb war. Die EU-Kommission hat die Subventionen nicht generell verboten, aber die Höhe beanstandet.

Im vergangenen Jahr hatte die Post rund 300 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. Nach Ansicht der Kommission war das zu wenig. Außerdem habe die Post auch Geld aus einer staatlich genehmigten Portoerhöhung für Pensionen verwendet, urteilte die Kommission 2012. Deutschland habe sich mehrfach geweigert, die Entscheidungen der Brüsseler Behörde zur Rückzahlung von Subventionen durch den Konzern umzusetzen, so die Kommission.

Briefzusteller auf Fahrrädern (Foto: AP)
Briefträger der Post auf FahrrädernBild: AP

"Wir sind von der Einleitung des Verfahrens gegen Deutschland überrascht, denn unserer Meinung nach hat der Bund die Beihilfeentscheidung vollständig umgesetzt", sagte ein Sprecher der Post. Die Post geht ihrerseits juristisch gegen die ursprüngliche Beihilfeentscheidung der Kommission vor.

Unklare Geldströme bei der Bahn

Bei der Deutschen Bahn AG, die noch in staatlicher Hand ist, bemängelt die EU-Kommission erneut die Konzernstruktur. Es sei nicht auszuschließen, dass Steuergelder, die für den Erhalt des Schienennetzes vorgesehen sind, in andere Unternehmensbereiche der Bahn fließen, etwa den Personen- und Güterverkehr.

Der Einsatz "staatlicher Mittel zum Zweck von Quersubventionen" sei ein unlauterer Vorteil gegenüber Wettbewerbern, so die Kommission, die schon einmal gegen die Konzernstruktur der deutschen Bahn geklagt hatte. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas will den Wettbewerb zwischen europäischen Bahngesellschaften erhöhen und plädiert für eine klare Trennung zwischen dem Transportgeschäft und dem Betrieb des Schienennetzes.

"Wir sehen der erneuten Klage der EU-Kommissin gelassen entgegen, nachdem sie bereits im Februar dieses Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof in allen Punkten gescheitert ist", teilte ein Sprecher der Bahn mit. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bezeichnete die Vorwürfe als "unbegründet". Die Bilanzierungsvorschriften der Deutschen Bahn stellten sicher, dass kein Staatsgeld in andere Unternehmensbereiche fließe.

bea/wl (dpa, afp)