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Brüssel plant Verfahren gegen Deutschland

8. Juni 2021

Das Urteil zu den Staatsanleihekäufen der EZB hatte europaweit für Wirbel gesorgt. Nicht wenige sahen die europäische Rechtsgemeinschaft in Gefahr. Nun bereitet die EU-Kommission rechtliche Schritte vor.

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Belgien Europäische Kommission in Brüssel
Bild: picture-alliance/dpa/D. Kalker

Ein Jahr nach dem umstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank plant die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland. Es geht um die Verletzung von europäischem Recht. Nach Medieninformationen soll die Entscheidung der Kommission bereits an diesem Mittwoch fallen.

Anlass ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Streit über EZB-Anleihekäufe über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Die EU-Kommission sieht dies als gefährlichen Präzedenzfall an.

Nach dem offiziellen Start eines Vertragsverletzungsverfahrens hat Deutschland zunächst einige Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren. Sollten die Sorgen der Behörde im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt werden, könnte sie Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die EU-Kommission ist in der Staatengemeinschaft für die Überwachung von EU-Recht zuständig.

Bundesverfassungsgericht stellt sich gegen EuGH-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt. Eigentlich hat EU-Recht in der Staatengemeinschaft Vorrang vor nationalem Recht. Die EZB ist zudem politisch unabhängig. Diese Grundsätze sahen Kritiker durch das Urteil gefährdet.

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht beanstandete milliardenschwere Anleihekäufe der EZB (Archivbild)Bild: Uli Deck/dpa/picture alliance

Die Verfassungsrichter argumentierten hingegen, die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig sind.

Mittlerweile haben Bundesregierung und Bundestag das Verfassungsurteil umgesetzt, wie das Gericht in einem Beschluss von Ende April feststellte. Für die EU-Kommission ist die Sache damit aber nicht erledigt, weil der rechtliche Grundkonflikt nicht ausgeräumt wurde.

2,6 Billionen Euro für Staatsanleihen

Die EZB hatte zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt - den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), auf das sich das Urteil bezieht. Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte bereits kurz nach dem Urteil angekündigt, ein Verfahren gegen Deutschland zu prüfen. Damals bestand vor allem die Sorge, andere Länder könnten sich ein Beispiel am Vorgehen der deutschen Verfassungsrichter nehmen und künftig ebenfalls EuGH-Urteile ignorieren.

hf/uh (rtr, afp, dpa)