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Politik

BKA gegen Terror im World Wide Web

3. Juli 2020

In einer konzertierten Aktion sind das BKA, europäische Polizeibehörden und 18 Staaten gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vorgegangen. Mehr als 1900 einschlägige Links sollen gelöscht werden.

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Symbolbld Cyberkriminalität
Bild: Imago/photothek/T. Trutschel

Bauanleitungen für Sprengsätze, Konstruktionszeichnungen für Waffen oder Hinweise zur Auswahl von Tatmitteln und Tatzielen, all das findet sich im World Wide Web. Nach solchen einschlägigen Inhalten im Internet hat ein internationaler Verbund von 13 EU-Staaten, fünf Nicht-EU-Staaten der European Internet Referral Unit, dem European Counter Terrorism Centre bei Europol sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) gesucht. Dabei identifizierten die Experten der teilnehmenden Polizeibehörden vom 8. Juni bis zum 2. Juli mehr als 1900 einschlägige Inhalte im Internet und stellten diese sicher, wie das BKA mitteilte. Als Folge des gemeinsamen Schlags seien Internetanbietern insgesamt 1906 Links zur Löschung gemeldet worden. Mehr als 800 der Links seien vom Bundeskriminalamt identifiziert und ermittelt worden.

Terrororganisationen wie die Dschihadistenmilizen "Islamischer Staat" (IS) oder Al-Kaida, aber auch deren Unterstützer versuchten über solche Dokumente radikalisierte Menschen zu Anschlägen zu bewegen und sie dabei zu unterstützen, heißt es von Seiten des BKA. Es war bereits das zweite Mal, dass der Verbund gemeinsam gegen terroristische Inhalte im Internet vorgegangen ist.

Bundesrat billigt Gesetz gegen Hass im Netz

Der Bundesrat in Berlin hat an diesem Freitag mit seiner Zustimmung den Weg für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet endgültig frei gemacht. Der Bundestag hatte den Neuregelungen bereits Mitte Juni zugestimmt.

Wer im Netz Hassbotschaften und schwere Drohungen ausspricht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Das neue Gesetz sieht auch eine Meldepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke vor. Sie müssen das BKA sofort über Hassdelikte informieren, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen.

Unter die Meldepflicht fallen Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie. Gemeldet werden müssen zudem die Verbreitung von Propagandamitteln und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen.

qu/rb (afp, dpa, BKA)