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Bei Fehlern Geld zurück

Rolf Wenkel23. Oktober 2008

Schadensersatz statt goldener Handschlag – in der Finanzkrise wird der Ruf nach mehr persönlicher Haftung für die Bankmanager immer lauter. Wie ist die Rechtslage?

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Manager in Handschellen
Manager vor dem Kadi: Der Ruf nach Schadensersatz wird angesichts der Finanzkrise immer lauterBild: Bilderbox

Laut Presseberichten zieht jetzt die Düsseldorfer Industrie Kreditbank IKB erste Konsequenzen und verklagt ihren ehemaligen Vorstandschef Stefan Ortseifen auf Rückzahlung von Tantiemen in Höhe von rund 800.000 Euro. Gegen drei weitere Ex-Vorstandsmitglieder macht sie ebenfalls Forderungen im sechsstelligen Bereich geltend und behält vorsorglich schon mal Pensionszahlungen ein. Die Aufsichtsräte der angeschlagenen Münchener Hypo Real Estate untersuchen ebenfalls, ob Ex-Chef Georg Funke verantwortlich zu machen ist.

Dass Manager wegen falscher Entscheidungen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, war bislang in Deutschland eher selten. Im Gegenteil: Wer zum Vorstand eines großen Unternehmens berufen wurde, der hatte eine Art Hauptgewinn in Sachen Versorgungssicherheit gemacht. Denn er kassiert Hunderttausende pro Jahr als Gehalt und obendrein noch erfolgsabhängige Bonuszahlungen. Baut ein solcher Manager Mist, fällt er in der Regel weich, die Trennung vom Konzern wird ihm in der Regel mit Millionen versüßt. So soll Gerhard Bruckermann, ehemals Chef der Depfa-Bank, an der sich die Mutter Hypo Real Estate beinahe verschluckt hat, laut "Süddeutscher Zeitung" nach seiner Entlassung eine Abfindung von 100 Millionen Euro bekommen haben.

Innen- und Außenhaftung

Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate
Der Aufsichtsrat prüft, ob Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate, haftbar gemacht werden kannBild: AP

Bislang noch wird die Managerhaftung in Deutschland recht lax gehandhabt. Das liegt daran, dass hierzulande zwischen Innen- und Außenhaftung unterschieden wird. Ein Manager haftet in Deutschland nur gegenüber seinem Unternehmen – aber nicht für Schäden, die er bei Dritten anrichtet. Und aus Sicht der meisten Manager ist diese Binnenhaftung ein zahnloser Tiger. Denn die juristischen Hürden zur Durchsetzung von Ansprüchen sind recht hoch.

So muss den Vorständen und Managern erst einmal eindeutig nachgewiesen werden, dass sie sich bei ihren Entscheidungen nicht ausreichend informiert haben oder dass Mittel des Unternehmens veruntreut wurden. Gelingt dies, müssen die Manager beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben. Was im Zweifel recht leicht fällt, denn Manager stehen oft vor Entscheidungen, deren Erfolg nicht immer abzusehen ist. Was ist Fehlverhalten und was ist bloß eine falsche unternehmerische Entscheidung? Solange Vorstände ihr Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich schädigen, sind Schadensersatzforderungen nahezu chancenlos, urteilen viele Juristen.

Politik hat schärfere Gesetze verhindert

Andere beklagen sich, dass die Politik bislang Gesetze zur so genannten Außenhaftung nicht zustande gebracht hat. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" lautete die Begründung im Jahr 2004. Damals war ein gewisser Heinrich von Pierer Berater der Regierung – und es ist kein Geheimnis, dass er sich gegen ein solches Gesetz ausgesprochen hat.

Doch die Zeiten, in denen Manager grundsätzlich nur im Innenverhältnis haften, dürften bald vorbei sein. Zurzeit klärt sich eine Arbeitsgruppe von zehn Unions- und SPD-Abgeordneten über die Rechtslage auf. Einige Urteile des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit falschen oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen zielen bereits auf eine Ausweitung der Managerhaftung ab. Die Öffentlichkeit zumindest erwartet als Konsequenz aus der Finanzkrise, dass die Zeiten bald vorbei sind, in denen Vorstände mit viel Geld für ihre Fehler und den anschließenden stillen Rauswurf belohnt wurden.