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Bayerische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

1. Juli 2024

Schlappe für die AfD vor dem Verwaltungsgericht München: Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den bayerischen AfD-Landesverband weiter beobachten.

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Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka in einem Gerichtsgebäude
Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka will das Urteil des Verwaltungsgerichts München genau prüfenBild: Armin Weigel/dpa/picture alliance

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen von AfD-Vertretern, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. Deshalb, so Kumetz, würde "eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände zu kurz greifen".

Seit 2022 unter Beobachtung

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die rechtsgerichtete Partei Alternative für Deutschland (AfD) mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt. Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt ist.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in München
Gegen die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kann Berufung eingelegt werdenBild: Rüdiger Wölk/IMAGO

Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien - etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren - oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten.

Noch ist die Entscheidung nichts rechtskräftig

Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka sagte, man werde das Urteil "genau analysieren" und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nachdem das schriftliche Urteil samt Begründung an die Beteiligten verschickt wurde, kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.

Am Wochenende hatte die AfD in Essen ihren Bundesparteitag abgehalten. Zehntausende Menschen demonstrierten in der Ruhrgebietsmetropole gegen die Partei.

haz/AR/kle (dpa, afp, epd)

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