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Auch 2004 wird in Kirgisistan keine Todesstrafe vollstreckt

2. Januar 2004

Präsident Askar Akajew verlängert Moratorium

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Bonn, 2.1.2004, DW-RADIO / Russisch

Der kirgisische Präsident Askar Akajew hat mit einem Erlass das Moratorium zur Vollstreckung der Todesstrafe verlängert. Das Verbot, Todesstrafen zu vollstrecken, gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004. Es berichtet Tolkun Namatbajewa:

Die Regierung wurde beauftragt, zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Haftbedingungen von Personen aufzubringen, die zur Höchststrafe verurteilt wurden. Der Ombudsmann des Landes, Tursunbaj Bakir uulu, sagte der Deutschen Welle, das Moratorium zur Vollstreckung der Todesstrafe gelte seit 1999 und es werde jedes Jahr mit einem Erlass des Präsidenten verlängert. Dem Menschenrechtsbeauftragten zufolge beabsichtigt die Staatsmacht, die Höchststrafe im Jahre 2010 abzuschaffen. Derzeit sind in Kirgisistan 150 Menschen zur Todesstrafe verurteilt. Das Strafgesetzbuch des Landes sieht aber keine lebenslange Haftstrafe vor und deswegen warten die zur Höchststrafe Verurteilten ab, bis das kirgisische Parlament über ihr Schicksal entscheidet. Die Vorsitzende der Nichtregierungsorganisation "Interbilim", Asija Sasykbajewa, sagte der Deutschen Welle, vor einem Jahr hätten sich Vertreter der Öffentlichkeit mit der Bitte an den Präsidenten gewandt, die Todesstrafe endgültig abzuschaffen, aber die Führung des Landes habe auf diese Initiative nicht reagiert. Ihr zufolge verlängert Askar Akajew das Moratorium jedes Jahr aus politischen Gründen und nicht aus der Überzeugung heraus, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu achten. (MO)