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Politik

Atomkonzerne ziehen Klagen teils zurück

9. Dezember 2016

Auf dem Weg zum deutschen Atomausstieg wollen Staat und Stromkonzerne einen Milliarden-Pakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten schließen. Bislang standen Rechtsstreitigkeiten einem fertigen Gesetzentwurf im Weg.

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Atomkraftwerk Grafenrheinfeld
Bild: picture-alliance/D. Ebener

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit über die wirtschaftlichen Verluste durch den Atomausstieg wollen die Betreiber deutscher Atomkraftwerke einen Teil ihrer Klagen gegen die Bundesregierung zurückziehen. Das teilten mehrere Energieunternehmen in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und auch der Oppositionspartei Bündnis 90/Die Grünen mit. Der Grünen-Politiker und ehemalige Umweltminister Jürgen Trittin ist Leiter einer Expertenkommission, die derzeit zwischen dem Bund und Stromkonzernen Regelungen zum Atomausstieg verhandelt. 

Auslöser des Schreibens ist demnach ein vom Kabinett bereits beschlossenes Gesetzespaket zur Finanzierung des Atomausstiegs, das einen Vorschlag einer Expertenkommission umsetzt. Danach sollen die vier Unternehmen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW ab Januar bis 2022 rund 23,55 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten managen soll.

Milliardenzahlung soll von Endlagerhaftung befreien

Das Geld würde aus den Rücklagen der Konzerne kommen und einen Risikozuschlag von fast 6,2 Milliarden Euro enthalten. Im Gegenzug für den Risikoaufschlag könnten die Unternehmen von jeglicher weiteren Haftung befreit werden - dieses Risiko läge dann beim Steuerzahler. Das Gesetzespaket soll in Kürze vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Die Betreiber wollen nach eigenen Angaben unter anderem auf Schadenersatzklagen für das kurzfristige Herunterfahren von Atomkraftwerken nach dem Reaktorunfall von Fukushima verzichten. Rechtsstreitereien um die Finanzierung des Atommülllagers Gorleben und des Atomendlagers Schacht Konrad könnten ebenso fallen gelassen werden wie Verfassungsbeschwerden und Klagen im Zusammenhang mit der standortnahen Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen.

Keine Details zu BGH-geprüften Schadensersatzforderungen

Insgesamt 20 Klagen wollen die Konzerne laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" fallen lassen. Voraussetzung sei, dass die Empfehlungen der Atomkommission wie geplant umgesetzt würden und es eine vertragliche Vereinbarung dazu gebe. Den Streitwert hätten die Konzerne in Verhandlungen mit der Regierung auf 600 bis 800 Millionen Euro beziffert, heißt es in Koalitionskreisen. Von einem Rückzug der Schadenersatzansprüche, die das Bundesverfassungsgericht erst diese Woche den Konzernen zugesprochen hatte, war in dem Schreiben allerdings nicht die Rede. 

Die Bundestagsfraktionen von Union, SPD und Grünen begrüßten die Entscheidung der Unternehmen übereinstimmend: "Das ist ein wichtiger Schritt, um nach Jahren rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen zu einer dauerhaften und umfassenden Befriedung des Themas Atomenergie zu kommen", hieß es in den Erklärungen der Fraktionsvorsitzenden.

myk/qu (dpa,rtr, afp)