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Asyl-Anträge: Steigerung um 132 Prozent

Kay-Alexander Scholz13. Juli 2015

Im ersten Halbjahr wurden in Deutschland 179.037 Asylanträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Asylbewerber damit um 132 Prozent. Hier die Top-Ten der Herkunftsländer.

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Symbolfoto: Deutschland Erste Anlaufstelle für Flüchtlinge in Berlin Foto: Britta Pedersen)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen
  1. Wie im vergangenen Jahr auch kamen die meisten Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland Syrien - nämlich 34.428 Menschen.
  2. Die größte Steigerung betrifft den Kosovo. 31.400 Menschen kamen nach Deutschland, im Vorjahr waren es nur 2437 Menschen.
  3. Auch aus Albanien wollen im mehr Menschen nach Deutschland. Von Januar bis Juni waren es 22.209. Im Vorjahr waren es 3913.
  4. Auch die Bewerberzahl aus Serbien stieg - von 9361 auf 15.822. Es gibt Überlegungen, alle Länder des Westbalkan zu so genannten sicheren Herkunftsländern zu erklären. Denn die Chance auf Anerkennung als Asylbewerber sind verschwindet gering.
  5. Flüchtlinge aus dem Irak haben dagegen gute Chancen. Die Zahl hat sich verdreifacht von 2520 auf 9286.
  6. Auch aus Afghanistan kamen wieder mehr Flüchtlinge, nämlich 8179. Im Vorjahr waren es 4528.
  7. Fast eine Verdopplung der Bewerberzahlen auch bei Menschen aus Mazedonien - von 3736 auf 6704. Auch hier liegen die Chancen bei unter 1 Prozent.
  8. Bosnien-Herzegowina will in die EU. Trotzdem kommen viele noch nach Deutschland - 4061 Asylbewerber.
  9. Aus Eritrea in Afrika kamen ähnlich viele Menschen wie im Jahr zuvor: 3969 in 2014, 3636 im ersten Halbjahr 2015.
  10. Als zweites afrikanisches Land steht Nigeria auf der Top-Ten-Liste mit 2864 Bewerbern.
Infografik Asylbewerber in Deutschland 2015 Deutsch

Der Zustrom von Asylbewerbern stelle alle vor "große Herausforderungen", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach Veröffentlichung der neuen Statistik. Wichtig sei vor allem, so der Innenminister erneut, zwischen den "wirklich schutzbedürftigen Menschen" und jenen zu unterscheiden, die auf keinen Fall für ein Bleiberecht in Frage kämen. Deren Aufenthalt müsse künftig konsequenter und wirkungsvoller beendet werden.