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Armenien schafft Todesstrafe ab

27. Dezember 2002
https://p.dw.com/p/3200

Köln, 25.12.2002, DW-radio / Russisch

Das armenische Parlament hat am Mittwoch (25.12.) den Entwurf des neuen Strafgesetzbuches angenommen, mit dem ab dem 1. April kommenden Jahres die Todesstrafe im Land abgeschafft wird. Es berichtet unser Korrespondent Aschot Gasasjan:

Armenien hat in diesem Jahr die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und ist damit einer der wichtigsten Verpflichtungen beim Beitritt zum Europarat nachgekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat jedoch das Parlament des Landes die Ratifizierung des sechsten Protokolls der Konvention in die Länge gezogen, das die Todesstrafe abschafft. Die armenischen Gesetzgeber begründeten das damit, dass das Strafgesetzbuch des Landes keine lebenslange Haft vorsieht. Sie versicherten den Europäern, dass das sechste Protokoll nach der Annahme des neuen Strafgesetzbuches, in dem die Todesstrafe durch lebenslange Haft ersetzt wird, ratifiziert wird. Das neue Strafgesetzbuch schließt die Todesstrafe völlig aus, ein gesondert angenommener Gesetzentwurf über das Inkrafttreten des Strafgesetzbuches legt jedoch fest, dass die Todesstrafe gegenüber denen beibehalten wird, die bereits vorher wegen Terrorismus, Mord, Vergewaltigung von Minderjährigen verurteilt wurden. Die Tatsache, dass die Ratifizierung des sechsten Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention in die Länge gezogen wird, steht in erster Linie im Zusammenhang damit, dass die Abgeordneten die Todesstrafe für die Terroristen beibehalten möchten, die am 27. September 1999 das Parlamentsgebäude besetzt und sieben Personen, darunter den Premierminister des Landes, den Parlamentsvorsitzenden und seine beiden Stellvertreter erschossen hatten. Die Gesetzgeber gehen davon aus, dass das Urteil gegen die Terroristen vor dem 1. April gefällt wird, dem Tag, an dem das neue Strafgesetzbuch in Kraft tritt. Der Europarat besteht unterdessen auf der unverzüglichen und bedingungslosen Abschaffung der Todesstrafe. (lr)