Tadschike wegen IS-Anschlagsplänen angeklagt
21. Juli 2020Wegen geplanter Terroranschläge im Auftrag der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) ist gegen einen Mann aus Tadschikistan Anklage erhoben worden. Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung von Terroranschlägen vor. Eine Waffe und eine Anleitung für den Bombenbau seien schon besorgt worden.
Terrorzelle wurde ausgehoben
Die Ermittler hatten die mutmaßliche Terrorzelle im April in Nordrhein-Westfalen ausgehoben und vier Verdächtige festgenommen. Damals war von mutmaßlichen Anschlagsplänen auf Einrichtungen von US-Streitkräften und Einzelpersonen die Rede gewesen. Gegen die vier Männer wird noch ermittelt. Der Tadschike, der nun als Erster angeklagt wird, saß schon seit März 2019 in Untersuchungshaft. Zwei weitere Verdächtige waren schon vorher abgeschoben worden.
Die Gruppe wurde nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft spätestens im Januar 2019 gegründet und hatte sich in die Befehlshierarchie des IS eingegliedert. Um Geld für die Terrororganisation zu beschaffen, soll sich der Angeschuldigte zu einem Auftragsmord in Albanien bereit erklärt haben. 40.000 US-Dollar sollte das einbringen. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Der Angeschuldigte transferierte dennoch über einen Finanzagenten in der Türkei 1000 Euro an ein IS-Führungsmitglied in Syrien.
Islamkritiker sollte ermordet werden
Nach dem gescheiterten Auftragsmord soll die Zelle in Absprache mit einem IS-Führungskader in Afghanistan die Ermordung eines Manns geplant haben, der in Deutschland lebt und sich kritisch über den Islam geäußert hatte. Durch die Tat sollte laut Bundesanwaltschaft ein Exempel statuiert und der Anschlag zu Propagandazwecken verwendet werden. So sollte die IS-Zelle Bilder des toten Opfers aufnehmen und diese dann anschließend auf YouTube veröffentlichen. Bevor die Islamisten den Mordplan umsetzen konnten, wurde der Tadschike von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen.
Ob die Anklage zugelassen wird und es tatsächlich zu einem Prozess kommt, muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
cwo/kle (dpa, afp)