Lobbyisten-Liste veröffentlicht
26. Oktober 2015Die Transparenzwächter von Abgeordnetenwatch.de haben eine Lobbyisten-Namensliste mit 607 Verbänden, Unternehmen und Organisationen veröffentlicht, die per Hausausweis ungehindert Zugang zum Bundestag haben. In der Aufstellung finden sich den Angaben der Organisation zufolge zahlreiche Großkonzerne, darunter die Rüstungsunternehmen Rheinmetall und ThyssenKrupp Marine Systems sowie die Energiekonzerne EON und RWE. Zugang zum Parlament über Hausausweise hätten etliche Interessenverbände, etwa der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Deutsche Zigarettenverband (DZV) oder der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI).
Der Geschäftsführer von Abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, nannte es "empörend", dass der Bundestag diese wichtige Information nicht von sich aus öffentlich mache. Die auf der Lobbyisten-Liste verzeichneten Interessenvertreter hätten ihre Hausausweise "entweder direkt über die Bundestagsverwaltung oder über die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken erhalten". "Die Union ist die einzige Fraktion, die ihre Lobbykontakte noch immer geheim hält", sagte Hackmack und forderte CDU/CSU auf, dies zu ändern.
Freiwillige Offenlegung
Mit den Hausausweisen haben Hunderte Lobbyisten Zugang zum Bundestag. Ein Teil der Interessenverbände ist in einer öffentlichen Liste eingetragen, doch auch nicht registrierte Verbände erhalten einen Ausweis, wenn eine Fraktion dies befürwortet.
Nach Linken und Grünen legte vor wenigen Tagen auch die SPD-Fraktion ihre Lobby-Liste freiwillig offen. Über die Internet-Seite der Fraktion ist eine Liste mit 218 Ausweisen aufrufbar, die auf Wunsch der SPD ausgegeben wurden.
Nach einer Eilklage des "Tagesspiegel" hatte das Berliner Verwaltungsgericht den Bundestag kürzlich dazu verpflichtet, die Liste sämtlicher Lobbyisten mit Hausausweis offenzulegen. Die Bundestagsverwaltung stellte die Notwendigkeit eines Eilverfahrens in Frage und legte Beschwerde gegen das Urteil ein. Nun muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Bis dahin bleibt die Liste unter Verschluss.
Der Streit beschäftigt schon seit Monaten die Gerichte. Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht die Veröffentlichung der kompletten Lobbyisten-Liste verlangt, doch dagegen ging der Bundestag in Berufung. Im neuen Eilverfahren urteilten die Richter laut "Tagesspiegel", dass das Interesse der Presse an den Auskünften das Vertraulichkeits-Interesse von Fraktionen und Verbänden überwiege.
stu/gri (afp, dpa)