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50 Jahre Zivildienst

20. Januar 2010

1960 verabschiedete der Bundestag das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst. Damit war eine Alternative zum "Kriegsdienst" und späteren "Wehrdienst" gesetzlich verankert. Seither leisten Millionen Männer den Zivildienst.

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Ein Zivildienstleistender beim gemeinsamen Essen mit Bewohnern eines Seniorenstifts in Köln (Foto: DW)
76.000 Zivildienstleistende arbeiten heute in sozialen DienstenBild: DW / Julia Carneiro

Artikel 4 des Grundgesetzes war eine Reaktion auf die Diktatur der Nationalsozialisten in Deutschland und den von ihnen angefachten Zweiten Weltkrieg. Im Absatz 3 dieses Artikels heißt es: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." 1949 - bei der Abfassung des Grundgesetzes - erregte dieser Satz kaum Aufregung, denn es gab keine deutsche Armee und es war auch niemandem danach, eine solche zu gründen. Bundeskanzler Konrad Adenauer gab noch drei Jahre später vor dem Parlament zu Protokoll: "Die Bundesregierung erklärt ferner ihre feste Entschlossenheit, die Entmilitarisierung des Bundesgebietes aufrecht zu erhalten und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Neubildung irgendwelcher Streitkräfte zu verhindern."

Wiederbewaffnung und Bundeswehr

Portrait von Dr. Konrad Adenauer aus dem Jahr 1949 (Foto: AP)
Konrad Adenauer 1952: "Keine Streitkräfte in Deutschland!"Bild: AP

Mit der Westintegration der jungen Bundesrepublik Deutschland änderte sich das. Denn nun stand die Wiederbewaffnung im Rahmen des westlichen Militärbündnisses - der NATO - auf der politischen Agenda. Als schließlich 1956 die Bundeswehr gegründet wurde, hieß es im Wehrpflichtgesetz, dass so genannte "Kriegsdienstverweigerer" ihre Gewissensgründe vor einem Prüfungsausschuss darlegen und im Falle ihrer Anerkennung dem Bundesverwaltungsamt unterstellt werden müssten. Anschließend sollten sie ihren Zivildienst ableisten. Aber wie und unter welchen Umständen, blieb zunächst offen.

Bundeskanzler Konrad Adenauer und Generalmajor Hellmuth Laegeler schreiten am 20. Januar 1956 in Andernach an den ersten Freiwilligen der neu gegruendeten Bundeswehr vorbei (Foto: AP)
Meinung geändert: Konrad Adenauer am 26. März 1956 beim Abschreiten der ersten Freiwilligen-Kompanie der BundeswehrBild: AP

Die Debatten um Wiederbewaffnung, den Aufbau der Bundeswehr, den Beitritt zur NATO und über das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Kriegsdienstverweigerung gehören bis heute zu den Sternstunden der Debatten im deutschen Nachkriegsparlament. Die Abgeordneten hatten die Schrecken des Krieges miterlebt - entsprechend engagiert waren ihre Redebeiträge. Das Gespenst einer expandierenden Sowjetunion schwebte über den Diskussionen. Das Menetekel der Sowjetisierung Westeuropas trieb sogar Kriegsgegner ins Lager der Befürworter einer deutschen Wiederbewaffnung.

Kriegsdienstverweigerung unbestritten

Aber das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes war von diesen Diskussionen nicht betroffen. Es konnte und sollte nicht zurückgenommen werden.

Doch jene, die nicht zur Bundeswehr gehen wollten, mussten sich mit starken Vorbehalten auseinandersetzen. "Als der Zivildienst anfing", erinnert sich Adolf Kreb, erster Präsident des 1973 eingerichteten Bundesamtes für den Zivildienst, "galt der junge Mann, der den Kriegsdienst verweigerte, noch als Außenseiter - manche gebrauchten auch die Vokabel Drückeberger".

Ein Zivildienstleistender versorgt am 24.04.1972 in Frankfurt am Main eine ältere Dame in ihrer Wohnung mit einer warmen Mahlzeit. (Foto: dpa)
Zur Freude der Hilfsbedürftigen: "Zivi" verteilt warme Mahlzeiten in Frankfurt im April 1972Bild: picture alliance / dpa

Wer sich anfangs für den Ersatzdienst entschied, handelte vor dem Hintergrund, dass es für den Ersatzdienst noch kein eigenes Gesetz gab. Dieser Missstand bestand einige Jahre. Erst im Januar 1960 wurde nach intensiver Debatte das "Gesetz über den zivilen Ersatzdienst" verabschiedet. Es trat am 20. Januar 1960 in Kraft. Allerdings dauerte es noch mehr als ein Jahr, bis genügend Ersatzdienststellen geschaffen waren, um alle Kriegsdienstverweigerer unterzubringen. Am 10. April 1961 dann traten die ersten 340 von ihnen ihren Dienst an.

Teil des Sozialstaates

Ein Zivildienstleistender beschäftigt sich in der Einrichtung für krebskranke Kinder in Frankfurt am Main mit zwei Kindern am Computer (Foto: DPA)
Zivildienstleistender auf einer Kinderkrebsstation - ohne Zivildienstleistende geht in vielen Bereichen der sozialen und medizinischen Dienste in Deutschland nichts mehrBild: picture alliance / dpa

Seither hat sich der Zivildienst zu einer Stütze des Sozialsystems in Deutschland entwickelt. Überall sind "die Zivis" im Einsatz - manchmal weniger professionell als ihre festangestellten Berufskollegen, meistens aber mit höherem Engagement. Derzeit sind rund 76.000 Männer in Altenpflegeheimen, mobilen Essensdiensten, bei der Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Diakonie im Einsatz für das Funktionieren des Sozialstaats in Deutschland.

Autor: Matthias von Hellfeld

Redaktion: Kay-Alexander Scholz