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PolitikEuropa

Österreich hebt alle Corona-Einreiseregeln auf

14. Mai 2022

Österreich hatte schon zu Ostern fast alle Corona-Maßnahmen gestrichen. Ab 16. Mai wird nun auch die Einreise in das beliebte Urlaubsland wieder wesentlich einfacher. Die Touristikbranche freut es.

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Österreich Hallstatt Berge und See
Beliebtes Urlaubsziel: Hallstatt in OberösterreichBild: Noppasin Wongchum/Zoonar/picture alliance

Österreich hebt alle wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreiseregeln auf. Ab kommenden Montag ist bei der Einreise nach Österreich kein 3G-Nachweis mehr nötig. 

Epidemiologische Lage aufgehoben

Eine Einreise ist damit wieder aus allen Ländern der Welt ohne Auflagen möglich. Das geht aus der am Freitagabend veröffentlichten neuen Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Begründet wurde die Aufhebung mit der derzeitigen epidemiologischen Lage.

Die bisherigen Regeln für Virusvariantengebiete bleiben offiziell bestehen, allerdings befindet sich derzeit kein Land auf der Liste der sogenannten Virusvariantengebiete. Sollte eine neue Virusvariante auftauchen, könnten damit für bestimmte Länder rasch wieder die Test-, die Registrierungs- und die Quarantänepflicht verhängt werden. 

Coronavirus | Covid 19 | PCR Test in Wien
Die Bürger in Österreich können sich weiterhin auf Corona testen lassen, wie hier in WienBild: Leopold Nekula/ VIE7143/picture alliance

Reisebranche erfreut

Die Reisebranche, die seit Wochen eine Aufhebung der Einreisebeschränkungen gefordert hatte, reagierte erfreut. "Damit konnte ein massiver Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Destinationen beseitigt werden", erklärte der Obmann des WKÖ-Fachverbands der Reisebüros, Gregor Kadanka. Das Ende der 3G-Regel sei sowohl für die Tourismusbranche im Land als auch für Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland Urlaub machten, eine gute Nachricht.

Bisher galt bei Reisen nach Österreich die 3G-Pflicht. Einreisende mussten nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Österreich Wien | Coronavirus | Masken-Hinweis
In Geschäften mit lebenswichtigen Gütern bleibt die Maskenpflicht bestehenBild: Leopold Nekula/VIE7143/picture alliance

FFP2-Maske bleibt in einigen Bereichen Pflicht

Nur die FFP2-Maske bleibt vorläufig erhalten, zumindest in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mit lebensnotwendigen Gütern. Ausgenommen sind Seilbahnen, in denen das Tragen der Maske freiwillig bleibt. Der sogenannte Grüne Pass, also das Impfzertifikat, wurde auf ein Jahr verlängert.

as/jj (dpa, Kurier)