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Immer weniger Abtreibungen in Deutschland

9. März 2016

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist seit 2004 kontinuierlich zurückgegangen. Doch noch immer gibt es jedes Jahr mehr als 99.000 Abtreibungen. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich.

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Schwangere Frau
Bild: Fotolia/luna

Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes rund 99.200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet worden, das sind rund 0,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit setzt sich ein jahrelanger Trend fort: Seit 2004 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche kontinuierlich zurückgegangen. Damals hatten rund 129.600 Frauen eine Abtreibung vornehmen lassen. Einen Höchststand hatte es im Jahr 2001 mit rund 135.000 gemeldeten Abbrüchen gegeben. Die Statistik wird seit 1996 geführt.

Meiste Abbrüche zwischen 18 und 34 Jahren

Knapp drei Viertel (73 Prozent) der Frauen, die 2015 eine Schwangerschaft beenden ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 16 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre und rund 8 Prozent 40 Jahre und älter. Die Unter-18-Jährigen hatten einen Anteil von 3 Prozent. Rund 39 Prozent der Frauen hatten vor dem Abbruch noch kein Kind lebend zur Welt gebracht.

Mann und Frau mit Pillenpackung zur Verhütung
Bild: picture-alliance/dpa/J. Lange

Die Gründe für ungewollte Schwangerschaften seien vielfältig, sagt Regine Wlassitschau vom Pro-Familia-Bundesverband. Sorglosigkeit spiele eher keine Rolle, häufig stelle sich aber heraus, dass eine Partnerschaft ein Kind doch nicht aushalte. Auch Unwissen über die Pille sei verbreitet - so könnten Medikamente wie Antibiotika die verhängnisverhütende Wirkung beeinflussen. "Aufklärung ist das A und O", sagte Wlassitschau.

Wichtig sei auch der Zugang zu Verhütungsmitteln. Für Menschen mit geringem Einkommen sei das schwierig, seit Hilfen zur Familienplanung als Teil der Sozialhilfe gestrichen worden seien. "Arme haben keinen guten Zugang", kritisiert Wlassitschau. Die Spirale müsse meist selbst bezahlt werden, und die Pille werde nur jungen Frauen erstattet.

Abtreibung nach Beratungsregelung nicht strafbar

96 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen, die im Strafgesetzbuch festgelegt ist. Demnach ist ein Abbruch dann nicht strafbar, wenn sich die Frau mindestens drei Tage vorher von einer anerkannten Beratungsstelle zu dem Eingriff hat beraten lassen und dem Arzt anschließend eine Bescheinigung vorweisen kann und die Schwangerschaft nicht schon länger als 12 Wochen besteht.

Eine medizinisch begründete Gefahr für das Leben der Mutter oder kriminologische Gründe wie zum Beispiel eine vorangegangene Vergewaltigung waren in vier Prozent der Fälle ausschlaggebend für den Abbruch der Schwangerschaft. Die meisten Abtreibungen (64 Prozent) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) vorgenommen, bei 19 Prozent wurde das Mittel Mifegyne verwendet.

rk/cr (afp/dpa/epd/kna)