1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Deutsch lernen

Warten auf die Anerkennung

Stute, Dennis9. Dezember 2011

Verfolgte haben ein Recht auf Asyl. Sie müssen glaubwürdig darstellen, dass sie in ihrem Heimatland verfolgt werden. Aber das ist nicht einfach. Von über 48000 Anträgen im Jahr 2010 wurden nur 22 Prozent anerkannt.‎

https://p.dw.com/p/13PZv

Fragt man Flüchtlinge nach ihren Erfahrungen mit dem deutschen Asylrecht, erhält man verschiedene Antworten: Für manche begann mit ihrer Ankunft in Deutschland ein jahrelanger bürokratischer Hürdenlauf, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Andere haben positive Erfahrungen mit den deutschen Behörden gemacht.

Meistens dauert es einige Monate, bis Asylbewerber nach ihrer Ankunft in Deutschland offiziell über ihre Fluchtgeschichte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sprechen können. Von diesem Gespräch hängt alles Weitere ab. Wichtig ist deshalb eine gute Vorbereitung, sagt die Juristin Elisabeth Reese, die in Berlin Flüchtlinge berät. Denn meistens wissen die Asylbewerber nicht, worauf es in dem Gespräch ankommt.

Ein großes Problem ist, dass sie ihre Angaben oft nicht beweisen können. Stattdessen muss die Behörde prüfen, wie glaubwürdig ihre Asylgründe sind. Hartnäckige Fragen geben den Bewerbern oft das Gefühl, in einem Verhör zu sitzen. Marei Pelzer, Mitarbeiterin der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, erklärt: "Manche Befragungen werden fast schon dahin gesteuert, dass der Bewerber widersprüchliche Aussagen trifft."

Wer im Gespräch Erfolg hat, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis und darf in Deutschland arbeiten. Den Übrigen bleibt nur die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen. Wird die Ablehnung dort bestätigt, leitet das Bundesamt die Abschiebung ein. Das bedeutet aber nicht, dass alle Asylbewerber das Land verlassen müssen. Denn wer zum Beispiel keinen Pass hat, kann nicht abgeschoben werden. Meist muss man dann jedoch jahrelang auf eine Arbeitserlaubnis warten - wenn nicht sogar ein Arbeitsverbot erteilt wird.

Glossar

Anerkennung, die - eine positive Beurteilung (Verb: anerkennen)

Verfolgte, der/die - jemand, der bedroht ist (Verb: verfolgen)

Asyl, das - der Aufenthalt, den ein Staat gewährt, wenn jemand in seiner Heimat → verfolgt wird

glaubwürdig - so, dass man davon überzeugt ist, dass etwas wahr ist

Flüchtling, der - jemand, der sein Land aus einem bestimmten Grund (z. B. Krieg, Hunger, → Verfolgung) verlässt und in ein anderes Land geht

bürokratische Hürdenlauf, der - Schwierigkeiten mit Behörden und Ämtern

Asylbewerber/Asylbewerberin, der/die - jemand, der um → Asyl bittet

hartnäckig - immer wieder und ohne seine Meinung zu ändern

Verhör, das - eine Befragung bei der Polizei

etwas steuern - hier: etwas in eine bestimmte Richtung bewegen

widersprüchlich - hier: so, dass Aussagen gemacht werden, die gegenteilig sind

Aussagen treffen - etwas sagen

Aufenthaltserlaubnis, die - die Genehmigung, für eine begrenzte Zeit in Deutschland zu bleiben

klagen - einen Prozess beginnen

Ablehnung, die - die Tatsache, etwas nicht zu akzeptieren (Verb: ablehnen)

einleiten - dafür sorgen, dass etwas durchgeführt wird

Abschiebung, die - der Vorgang, Asylbewerber zurück in ihr Land zu schicken (Verb: abschieben)

ein Verbot erteilen - etwas verbieten


Fragen zum Text

1. Elisabeth Reese rät Flüchtlingen, …
a) sich auf das Gespräch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorzubereiten.
b) Beweise für ihre Verfolgung zu sammeln.
c) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hartnäckige Fragen zu stellen.

2. Marei Pelzer von Pro Asyl findet, dass …
a) die Bewerber vor allem positive Erfahrungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge machen.
b) Asylbewerber ohne Pass Deutschland verlassen sollten.
c) in den Gesprächen oft Fragen gestellt werden, die für die Bewerber schwer zu beantworten sind.

3. Wenn das Gespräch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge negativ ausgeht, …
a) muss man in ein anderes EU-Land gehen.
b) muss man Deutschland sofort verlassen.
c) kann es sein, dass man trotzdem in Deutschland bleiben kann.

4. In welchem Satz ist das Relativpronomen falsch?
a) Die Angaben, die die Asylbewerber machen, müssen genau geprüft werden.
b) Elisabeth Resse arbeitet auch mit Asylbewerbern, denen keinen Pass haben.
c) Es gibt in Deutschland viele Asylbewerber, denen Flüchtlingsberater helfen können.

5. Welcher Relativsatz entspricht den folgenden beiden Sätzen: Verfolgte kommen nach Deutschland. Dort haben sie ein Recht auf Asyl.
a) Verfolgte, die ein Recht auf Asyl haben, kommen nach Deutschland.
b) Verfolgte kommen nach Deutschland, wo sie ein Recht auf Asyl haben.
c) Verfolgte haben in Deutschland ein Recht, das vom Asyl kommt.

Arbeitsauftrag
Diskutieren Sie in Kleingruppen, welche Gründe es dafür geben könnte, sein Land zu verlassen und Asyl in einem anderen Land zu beantragen. Informieren Sie sich zudem darüber, ob auch Ihr Land Flüchtlinge aufnimmt. Versuchen Sie im Internet Informationen darüber zu bekommen, aus welchen Ländern die Asylbewerber in Deutschland kommen.


Autor/Autorin: Dennis Stute/Stephanie Schmaus
Redaktion: Ingo Pickel