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Weiße Weste?

11. Januar 2014

Die spanische Königstochter Cristina hat es sich anders überlegt. Sie will der Vorladung des Gerichts auf Mallorca folgen und sich im Korruptionsprozess gegen ihren Ehemann als Verdächtige vernehmen lassen.

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Cristina von Spanien bei einer offiziellen Inspektion der Zivilgarde
Bild: Reuters

Die Anwälte der 48-Jährigen erklärten in Madrid, die spanische Königstochter werde sich der Einbestellung nicht widersetzen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zugleich beteuerten die Anwälte die Unschuld ihrer Mandantin.

Prinzessin Cristina habe "weder vor dem Untersuchungsrichter noch vor der spanischen Öffentlichkeit etwas zu verbergen". Am Freitag hatten die Anwälte noch angekündigt, juristisch gegen die Vorladung vorgehen zu wollen.

Geldwäsche auf den Balearen

Cristina ist die jüngste Tochter von König Juan Carlos und Königin Sofia. Sie wird verdächtigt, im Zusammenhang mit den umstrittenen Geschäften ihres Ehemanns Iñaki Urdangarín Steuern hinterzogen und Geldwäsche betrieben zu haben. Dem früheren Handballer, mit dem die Infantin seit 1997 verheiratet ist, wird vorgeworfen, über die gemeinnützige Noos-Stiftung auf den Balearen und in Valencia Staatsgeld in Millionenhöhe veruntreut zu haben. Außerdem gehört dem Paar zu gleichen Teilen das Unternehmen Aizoon, das die Justiz als Tarnfirma für die Veruntreuung öffentlicher Gelder verdächtigt.

Spanien: Königstochter muss vor Gericht

Image-Schaden

Cristina ist die erste direkte Verwandte von König Juan Carlos, die als Beschuldigte vor Gericht erscheinen muss. Ihre Aussage ist für den 8. März in Palma de Mallorca angesetzt. Das Verfahren gegen ihren Ehemann hat dem Ansehen der Königsfamilie bereits erheblich geschadet.

Wegen des Verdachts der Mittäterschaft hatte Richter José Castro bereits im April 2013 erstmals auch Ermittlungen gegen Cristina eingeleitet. Castro will herausfinden, ob die Infantin in die mutmaßlichen Betrügereien ihres Mannes verwickelt war.

In einer schriftlichen Erklärung Castros heißt es, die Anhörung sei Teil der Ermittlungen, die zu einer formellen Anklage führen könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt auszuschließen, dass die Infantin von den Geschäften ihres Mannes und der strafrechtlichen Relevanz ihrer eigenen Aktivitäten nichts gewusst habe, sei genauso voreilig, wie das Gegenteil zu behaupten.

uh/ml (dpa,afp)