Koalition will Trauung erst ab 18 erlauben
12. Oktober 2016Nach dem Willen der Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien sollen islamische Geistliche künftig nur noch Volljährige trauen dürfen. "Wir wollen, dass unter 18 Jahren keine religiösen Trauungen mehr vorgenommen werden", sagte CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth den "Stuttgarter Nachrichten". Ein entsprechendes Verbot soll nach seinen Angaben noch in diesem Jahr von den Regierungsfraktionen beschlossen werden. Das Schließen von Kinderehen könnte demnach in Deutschland künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. "Man muss das möglicherweise auch mit einer Sanktion belegen", sagte Harbarth.
Hintergrund ist die im Zuge der starken Zuwanderung von Muslimen deutlich gestiegene Zahl von Kinderehen in Deutschland - inzwischen leben nach jüngsten Erhebungen fast 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche hier.
Das Verbot würde für alle Religionen gelten, ist aber für die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland kaum von Bedeutung. "Die evangelische und die katholische Kirche sagen uns: Nach ihren Erhebungen gibt es bei ihnen in Deutschland keine Eheschließungen unter 18 Jahren." Was die Muslime in Deutschland angehe, habe man bisher keine belastbaren Zahlen. "Mein Eindruck ist: es gibt eine hohe Dunkelziffer", so Harbarth.
Kirchen nicht betroffen
Ende September hatte der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gesagt, dass zwar das weltweit geltende katholische Kirchenrecht als Mindestalter lediglich 14 Jahre für Mädchen sowie 16 Jahre für Jungen vorschreibe. In der Praxis spielt dies jedoch keine Rolle. Ihm sei "nicht bekannt, dass auch nur ein katholischer Bischof in Deutschland Ehen von Minderjährigen befürworten würde", so Bier. Einer zu frühen Heirat stehe auch die kirchliche Haltung entgegen, dass nur heiraten solle, "wer sich gut vorbereitet hat und die entsprechende Reife besitzt".
Die Bundesregierung will dem Zeitungsbericht zufolge zudem das Mindestalter für standesamtliche Trauungen auf 18 Jahre hochsetzen. Zwar sind in Deutschland Ehen derzeit grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit erlaubt - in Ausnahmefällen aber schon mit 16 Jahren. Auch im Ausland geschlossene Ehen sollen in Deutschland demnach nur noch anerkannt werden, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung volljährig waren.
stu/se (dpa, kna)