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Breivik klagt gegen Haftbedingungen

15. März 2016

21 Jahre Gefängnis wegen Mordes an 77 Menschen - so lautete das Urteil gegen Anders Behring Breivik. Seit mehr als vier Jahren sitzt der norwegische Rechtsextremist nun in Isolationshaft. Unmenschlich sei das, findet er.

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Anders Behring Breivik vor Gericht (Foto: AP)
Bild: picture-alliance/AP Photo/F. Augstein

Der 22. Juli 2011 ist ein Tag, der Norwegen wohl für immer in Erinnerung bleiben wird. Zuerst reißt eine Autobombe in der Hauptstadt Oslo acht Menschen in den Tod, kurze Zeit später erschießt ein Mann auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation. Der verantwortliche Attentäter, Anders Behring Breivik, wird zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Seitdem sitzt er im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses in Skien rund hundert Kilometer südwestlich von Oslo.

"Unmenschlich und entwürdigend"

Gut viereinhalb Jahre nach seinen Bluttaten erscheint Breivik nun erneut vor Gericht. Der inzwischen 37-jährige islamfeindliche Rechtsextremist klagt gegen den Staat, um bessere Haftbedingungen zu erreichen. Bis Freitag soll über die Klage entschieden werden.

Breiviks Isolationshaft wirkt sich nach Angaben seines Anwalts verheerend auf die "psychische Gesundheit" des verurteilten Massenmörders aus. Konkret klagt Breivik wegen "unmenschlicher und entwürdigender" Behandlung. Er kritisiert auch die Einschränkung seiner postalischen Kontakte - eine Maßnahme, die von den Behörden als nötig erachtet wird, um die Bildung eines extremistischen Netzwerks zu verhindern. Mit dieser Behandlung, so schreibt Breiviks Anwalt Øystein Storrvik in der Anklageschrift, verstoße Norwegen gegen Artikel 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Ärzte sehen keine Gesundheitsgefahren

Die behandelnden Gefängnisärzte sehen dagegen laut norwegischen Medienberichten keine Gefahr dauerhafter Schäden durch die Isolationshaft. Nach ihren Angaben zeigt Breivik zwischenzeitlich zwar "Zeichen der Instabilität" und auch "anormales Verhalten". Es sei aber "keine fundamentale Änderung seiner psychischen Gesundheit" erkennbar. Diese Einschätzung dürfte im neuen Prozess eine entscheidende Rolle spielen.

Während des Prozesses um seine Morde hatte Breivik keinerlei Reue gezeigt. Die Taten bezeichnete er als "grausam, aber notwendig". Als Tatmotiv nannte er Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten. Bei seiner Verurteilung erklärte der Attentäter, er erkenne das Gericht und das Urteil nicht an.

Blumen und Kerzen auf dem gegenüberliegenden Ufer von Utøya (Foto: dpa)
Gedenken an die Opfer: Blumen und Kerzen erinnern an das Massaker auf UtøyaBild: picture-alliance/dpa

Wegen seiner Haftbedingungen hatte Breivik schon mehrfach mit Hungerstreik gedroht. Notfalls will er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, um seine Anliegen durchzusetzen.

cw/wa (dpa, afp)